Korrektur der Konformitätsbedingung 5.3.1.2

XPLAN-86
  • 5.1
Geprüft
  • Konformitätsbedingung

Neue Formulierung der Konformitätsbedingung 5.3.1.2:

  • Wenn das Attribut sondernutzung den Wert 1000, 1100, 1200, 1300 oder 1400 hat, muss besondereArtDerBaulNutzung unbelegt sein oder den Wert 2000 haben .
  • Wenn das Attribut sondernutzung den Wert 1500, 1600, 16000, 16001, 16002, 1700, 1800, 1900, 2000, 2100, 2200, 2300, 2400, 2500, 2600, 2700, 2800, 2900  oder 9999 hat, muss besondereArtDerBaulNutzung unbelegt sein oder den Wert 2100 haben .
Die Konformitätsbedingung regelt die Konsistenz der Attribute besondereArtDerBaulNutzung und sondernutzung von FP_BebauungsFlaeche. Die aktuelle Formulierung ist inkonsistent zur analogen Konformitätsbedingung (4.5.1.3) für BP_BaugebietsTeilFlaeche und berücksichtigt nicht, dass durch sondernutzung nur Sondernutzungen nach den BauNVO 1977 und 1990 differenziert werden.
 
Keine
 

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Originales Antragsdatum: 29.01.2019

Beschluss:

Korrektur der Konformitätsbedingungen 4.5.1.3 und 5.3.1.2