IT-Planungsratsbeschluss
Mit seiner „Entscheidung 2017/37 - Standardisierungsagenda: Austausch im Bau- und Planungsbereich“ hat der IT-Planungsrat am 05.10.2017 die verbindliche Anwendung der Standards XPlanung und XBau in IT-Verfahren im Anwendungsfeld Planen und Bauen beschlossen. Die Entscheidung lautet im Einzelnen wie folgt:
- Der IT-Planungsrat nimmt das vorgelegte Finanzierungskonzept für den Betrieb der Standards XBau und XPlanung vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bauministerkonferenz (BMK) zur Kenntnis.
- Unter Bezug auf § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (IT-Staatsvertrag) beschließt der IT-Planungsrat die verbindliche Anwendung der Standards XBau und XPlanung für den Bedarf "Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich".
- Für IT-Verfahren, die dem Datenaustausch im Gegenstandsbereich der genannten Bedarfsbeschreibung dienen, werden folgende Fristen für die Konformität festgelegt: - mit Beschlussfassung - für IT-Verfahren, die neu implementiert oder in wesentlichem Umfang überarbeitet werden, - maximal fünf Jahre nach Beschlussfassung für andere IT-Verfahren.
- Die Veröffentlichung der beiden Standards und darauffolgende Änderungen werden durch die Freie und Hansestadt Hamburg im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der IT-Planungsrat ist ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern, welches die Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik koordiniert und welches u.a. befugt ist, fachunabhängige oder fachübergreifende IT-Interoperabilitätsstandards zu beschließen.
Umsetzung des Beschlusses
Die Länder tragen dafür Sorge, Beschlüsse des IT-Planungsrates jeweils umzusetzen. Die Umsetzung eines Beschlusses kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. In den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen entfalten die Beschlüsse des IT-Planungsrates bereits aufgrund geltender E-Government Gesetze auch auf kommunaler Ebene direkte Wirksamkeit.
Adressaten des Beschlusses
Adressat des Beschlusses des IT-Planungsrates zur verbindlichen Anwendung der Standards XPlanung und XBau ist die öffentliche Verwaltung als Träger von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren. Bei der Beauftragung von Softwareanbietern und IT-Dienstleistern müssen die öffentlichen Planungsträger nun sicherstellen, dass nur IT-Lösungen zum Einsatz kommen, die eine XPlanung / XBau konforme Datenverarbeitung ermöglichen respektive die eine Implementierung der Standards XPlanung / XBau unterstützen. Softwareentwickler und IT-Dienstleister, die Softwareanwendungen oder Dienstleistungen zur Unterstützung von IT gestützten Planungs- und Bauprozessen anbieten, müssen sicherstellen, dass mit ihrer Software z. B. durch die Bereitstellung von Software-Schnittstellen, die Verarbeitung und der Austausch gemäß der XPlanung / XBau Standards möglich ist.
Anwendungsfälle
Bei der Bedarfsbeschreibung im Zuge des Verfahrens zur Entwicklung von „Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich“ wurden Anwendungsfälle, bei denen die Standards XPlanung und XBau zum Einsatz kommen sollen, identifiziert.
Der Standard XPlanung findet auf allen räumlichen Ebenen von der Raumordnung bis zur kommunalen Planung Anwendung. Die Anwendungsfälle im Bereich XPlanung sind die Erstellung, der Austausch, die Speicherung und die Bereitstellung von teil- oder vollvektoriellen Planwerken der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung.
Die Anwendungsfälle im Bereich XBau decken den Nachrichten- und Datenaustausch von bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren und –prozessen ab, die sich an den Vorgaben der Musterbauordnung (MBO) orientieren. Der Standard XBau findet dabei in allen elektronischen Kommunikationsbeziehungen zwischen Bauherrschaft und der Baugenehmigungsbehörde sowie den zu beteiligten Behörden im Rahmen von digitalen Baugenehmigungsverfahren Anwendung.