XBau ist der Standard für die Kommunikation zwischen den Beteiligten in bauaufsichtlichen Verfahren. Er definiert die Strukturen und Inhalte aller Nachrichten, die erforderlich sind, um die Prozesse im jeweiligen Verfahren abzubilden.
Die Nachrichten können sowohl zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörde als auch zwischen verschiedenen Fachbehörden ausgetauscht werden. Dabei handelt es sich um eine Maschine-zu-Maschine-Kommunikation zwischen den jeweiligen Fachanwendungen der beteiligten Stellen. Zweck der Standardisierung ist der verlustfreie Austausch zwischen unterschiedlichen IT-Systemen und Anwendungen in einem maschinenlesbaren und herstellerunabhängigen Datenformat. Dies ermöglicht die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren wie auch die Automatisierung bestimmter Prüfungen und Abläufe.
Neben den bauaufsichtlichen Verfahren (Genehmigungsfreistellung, Baugenehmigung, Abweichungen, Vorbescheid, Baulasten, Prüfung bautechnischer Nachweise) sind ebenso Informationsübermittlungsprozesse (Anzeigen, Beteiligung, Benachrichtigungen) in XBau abgebildet. Und beginnend mit der Antragsnachricht über das Ergebnis der formellen und materiellen Prüfungen durch die Genehmigungsbehörde, dem Nachreichen von Änderungen bis zum Bescheid sind die jeweils erforderlichen Prozessschritte modelliert.
Die Spezifikation umfasst insbesondere die Standardisierung von:
- Antragsdaten
- Beschreibung des beantragten Bauvorhabens
- Informationen zu den am Bau Beteiligten
- Dokumente wie z. B. Bauvorlagen und Unterlagen (nähere Beschreibung eines Bauvorhabens oder BIM-Modelle einschließlich Metadaten)
- Informationen zu dem Verfahrensstand eines bauaufsichtlichen Verfahrens
- Bescheide
- Meldung an die Statistischen Ämter
Grundlage des Standards ist das öffentliche Baurecht mit der Musterbauordnung. Da sich die Prozesse an der Musterbauordnung (MBO) orientieren, ist grundsätzlich eine Übernahme des XBau-Austauschstandards für alle Länder möglich. Die Modellierung nach der MBO ermöglicht zudem jedem Bundesland eine entsprechende Anpassung an das Landesrecht.
Diese Anpassungen wurden in der Version XBau 2.2 vollzogen, um die Praxistauglichkeit des Standards zu verbessern. Dabei wurden alle Informationen aus den Antragsformularen der Bundesländer in die XBau Datenstruktur integriert.
Angestoßen durch das Online-Zugangsgesetze (OZG) wurden in den Bundesländern zahlreiche Umsetzungs-Aktivitäten begonnen und Mecklenburg-Vorpommern als federführendes Land im Themenfeld Bauen und Wohnen entwickelt ein Antragsportal, das nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) von anderen Ländern nachgenutzt werden kann. Hier ist XBau als Datenaustausch-Standard zwischen Antragsportal und Fachverfahren in den Bauaufsichtsbehörden eine wichtige Komponente.