Korrektur der Definition des Attributs sondernutzung von FP_BebauungsFlaeche
XPLAN-85
- 5.1
Geprüft
- FPlan
Neue Definition:
Bei Sondergebieten nach BauNVO 1977 oder 1990 (besondereArtDerBaulNutzung == 2000 oder 2100): Spezifische Nutzung der Sonderbaufläche nach §§ 10 und 11 BauNVO.
Die Definition des Attributs unterscheidet sich im Wortlaut von der Definition des gleichnamigen Attributs in BP_BaugebietsTeilFlaeche. Insbesondere gibt die Definition nicht wieder, dass über sondernutzung nur Sondernutzungen nach BauNVO 1977 und 1990 differenziert werden.
Keine
Originales Antragsdatum: 29.01.2019
Beschluss:
Präzisierung der Definition: sondernutzung differenziert nur Sondernutzungen nach §10 und §11 der BauNVO von 1977 und 1990 (besondereArtDerBaulNutzung = 2000 oder 2100)