Korrektur der Definition des Attributs sondernutzung von FP_BebauungsFlaeche

XPLAN-85
  • 5.1
Geprüft
  • FPlan

Neue Definition:

Bei Sondergebieten nach BauNVO 1977 oder 1990 (besondereArtDerBaulNutzung == 2000 oder 2100): Spezifische Nutzung der Sonderbaufläche nach §§ 10 und 11 BauNVO.

Die Definition des Attributs unterscheidet sich im Wortlaut von der Definition des gleichnamigen Attributs in BP_BaugebietsTeilFlaeche. Insbesondere gibt die Definition nicht wieder, dass über sondernutzung nur Sondernutzungen nach BauNVO 1977 und 1990 differenziert werden.
 
Keine
 

Kommentare

Originales Antragsdatum: 29.01.2019

Beschluss:

Präzisierung der Definition: sondernutzung differenziert nur Sondernutzungen nach §10 und §11 der BauNVO von 1977 und 1990 (besondereArtDerBaulNutzung = 2000 oder 2100)