Änderung Kardinalität bzw. Konformitätsregeln für Attribut besondereArtDerBaulNutzung von BP_ und FP_BaugebietsTeilFlaeche
- 5.3
- 5.1
- 5.4
- BPlan
- FPlan
Das Attribut BesondereArtDerBaulichenNutzung in der Klasse BP_BaugebietsTeilFlaeche besitzt eine Kardinalität 0..1. Dies ist nach unserem Verständnis fachlich nicht korrekt, denn nur im Flächennutzungsplan (FP_Bebauungsflaeche) kann die allgemeine und/oder die besondere Art der baulichen Nutzung dargestellt werden.
Nach unserem Verständnis muss im Bebauungsplan jedoch immer auch die besondere Art der baulichen Nutzung festgesetzt werden. Die Angabe der AllgemeineArtDerBaulichenNutzung reicht hier nicht aus. Daher würden wir vorschlagen, die Kardinalität des Attributs BesondererArtDerBaulichenNutzung in der Klasse BP_Baugebietsteilfläche in 1 zu ändern, um das Attribut als zur Pflichteingabe zu machen.
Mindestens fehlt eine Konformitätsregel für BP_BaugebietsTeilFlaeche, dass mindestens eins der Attribute AllgemeineArtDerBaulicheNutzung oder BesondereArtDerBaulichenNutzung belegt sein muss.
Eine gleichlautende Konformitätsregel sollte in jedem Fall für FP_BebauungsFlaeche aufgenommen werden.
Diskussion der Konformitätsregeln
Probleme bei Datenaustausch zwischen versch. Systemen.
Kommentare
Beschluss: abgelehnt
Antrag wird abgelehnt, denn ansonsten historische Pläne und einfacher BPläne nicht richtig abgebildet werden können
Originales Antragsdatum: 09.01.2019
Beschluss:
Zurückgestellt
Die Umwandlung optionaler Attribute in Pflichtattribute oder die Verschärfung von Konformitätsbedingungen in in Version 5.2 nicht möglich