Kardinalität des Attributs zweckbestimmung in BP_VerkehrsflaecheBesondererZweckbestimmung und BP_Strassenverkehr
XPLAN-60
- 5.1
Geprüft
- BPlan
- FPlan
Änderung der Kardinalität.
Die Kardinalität des Attributes „Zweckbestimmung“ beträgt 0..1. Das heißt, dass im Gegensatz zu anderen Zweckbestimmungen (Grünflächen etc.) die Zweckbestimmungen von Verkehrsflächen nicht wiederholbar sind. Ist das beabsichtigt? Könnte nicht eine Fläche gleichzeitig Ladestation für Elektrofahrzeuge und Fläche für Car-Sharing sein?
Diskussion darüber, ob die jetzige Kardinalität beabsichtigt ist! Außerdem ist zu überprüfen, ob die Änderung auch für das FP_Modell gelten muss
Originales Antragsdatum: 10.12.2018
Beschluss: