Kardinalität des Attributs zweckbestimmung in BP_VerkehrsflaecheBesondererZweckbestimmung und BP_Strassenverkehr

XPLAN-60
  • 5.1
Geprüft
  • BPlan
  • FPlan

Änderung der Kardinalität.

Die Kardinalität des Attributes „Zweckbestimmung“ beträgt 0..1. Das heißt, dass im Gegensatz zu anderen Zweckbestimmungen (Grünflächen etc.) die Zweckbestimmungen von Verkehrsflächen nicht wiederholbar sind. Ist das beabsichtigt? Könnte nicht eine Fläche gleichzeitig Ladestation für Elektrofahrzeuge und Fläche für Car-Sharing sein?
 
 
Diskussion darüber, ob die jetzige Kardinalität beabsichtigt ist! Außerdem ist zu überprüfen, ob die Änderung auch für das FP_Modell gelten muss

Kommentare

Originales Antragsdatum: 10.12.2018

Beschluss:

  • Die Kardinalität von zweckbestimmung und detaillierteZweckbestimmung wird in BP_VerkehrsflaecheBesondererZweckbestimmung auf 0..* geändert
  • Diese Änderung wird auch in der Klasse FP_Strassenverkehr vorgenommen
  • Die zugehörige Konformitätsbedingungen von BP_VerkehrsflaecheBesondererZweckbestimmung und FP_Strassenverkehr werden angepasst