Plangebiet als Bedeutung von XP_Bereich aufnehmen

XPLAN-533
  • 6.1
offen
  • Basis

Aufnahme eines neuen Werts für “Plangebiet” in die Enumerationsliste XP_BedeutungenBereich

Bei der Landschaftsplanung wird in Nordrhein-Westfalen zwischen dem Plangebiet und dem Geltungsbereich unterschieden. Das Plangebiet eines Landschaftsplans oder die Summe der Plangebiete mehrerer Landschaftspläne decken das gesamte Kreis- oder Stadtgebiet ab. Der Geltungsbereich ist hingegen nach § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW auf den baulichen Außenbereich begrenzt und umfasst nur die Bereiche, in denen der Landschaftsplan tatsächlich Darstellungen oder Festsetzungen trifft. Insbesondere im Zuge von Aufstellungs- oder Änderungsverfahren kommt der Visualisierung des Plangebietes eine hohe Bedeutung zu, da der Geltungsbereich eines Landschaftsplans in dieser Zeit noch nicht abschließend feststeht und über das Aufstellungsverfahren hinweg an die sich kontinuierlich verändernden Grenzen zwischen bauplanungsrechtlichem Innenbereich und Außenbereich angepasst werden muss. In der Codeliste XP_BedeutungenBereich fehlt jedoch ein Wert, um das gesamte Plangebiet, das sowohl den Geltungsbereich, als auch Flächen darüberhinausgehend umfasst, abbilden zu können.
 
 
 

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