In der Klasse RP_ZentralerOrt eine Relation zwischen „Zentralem Ort“ und „Kongruenzraum“ ermöglichen

XPLAN-530
  • 6.1
offen
  • Reg.plan

In der Klasse RP_ZentralerOrt soll eine Relation aufgenommen werden:

Name: gehoertZuZentralemOrt

Kardinalität: 0..1 

Datentyp: Referenz auf ein anderes Objekt der Klasse „RP_ZentralerOrt“
Definition: Zentraler Ort, der mit seinen angesiedelten Einzelhandelsgroßprojekten einen Kongruenzraum im Wesentlichen versorgt.

 

Es sollte eine textliche Konformitätsbedingung formuliert werden, die besagt:
Wenn das Attribut RP_ZentralerOrtSonstigerTyp mit dem Wert 2200 (Kongruenzraum) belegt ist, dann soll die Relation gehoertZuZentralemOrt auf ein Objekt der Klasse RP_ZentralerOrt referenzieren, für das

  • entweder das Attribut typ mit einem der Werte 1000 oder 2000 belegt ist
    oder
  • das Attribut sonstigerTyp mit einem der Werte 1102 oder 1102 belegt ist.
Jeder Kongruenzraum gehört zu einem bestimmten Zentralen Ort, dies soll über eine neu zu schaffende Relation zuordenbar sein.
 
 
Der Kongruenzraum ist ein Bezugsraum zur Anwendung des Kongruenzgebots. Der Kongruenzraum beschreibt den Raum im Umfeld eines Zentralen Ortes, den Einzelhandelsgroßprojekte, die im Zentralen Ort angesiedelt werden sollen oder bereits bestehen, im Wesentlichen versorgen sollen. Das Kongruenzgebot im
LROP legt fest, dass das Einzugsgebiet eines neuen Einzelhandelsgroßprojektes den maßgeblichen Kongruenzraum nicht wesentlich überschreiten darf bzw. soll, um so die Funktion von Zentralen Orten in benachbarten Städten bzw. Gemeinden zu schützen.
Für den grundzentralen Versorgungsauftrag von Mittel- und Oberzentren (Versorgung mit Sortimenten des periodischen Bedarfs) ist der Kongruenzraum in Abschnitt 2.3 Ziffer 03 Satz 2 des LROP festgelegt.
Der für die Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten mit aperiodischen Sortimenten maßgebliche Kongruenzraum von Mittel- und Oberzentren kann im RROP als Ziel der Raumordnung festgelegt werden.

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