Klasse RP_Einzelhandel : Neuen Enumerationswert in der Liste RP_EinzelhandelTypen hinzufügen; Relation zwischen dem neuen Enumerationswert und RP_EinzelhandelTyp 8000 ermöglichen

XPLAN-524
  • 6.1
offen

In der Klasse „RP_Einzelhandel“ sollte in der Enumerationsliste „RP_EinzelhandelTypen“ ein neuer Wert eingeführt werden.

Name: ZuVersorgenderBereichEinesStandortes
Definition: Raum im Umfeld eines Einzelhandelsstandortes, der durch Einzelhandelsangebote an dem Standort versorgt werden soll. 
neuer Code z.B. 8500?

In der Klasse RP_ Einzelhandel soll eine optionale Relation aufgenommen werden

Name: gehoertZuErgaenzungsstandort

Kardinalität: 0..1 

Datentyp: Referenz auf ein anderes Objekt der Klasse „RP_ Einzelhandel“
Definition: Ergänzungsstandort, der mit seinen Einzelhandelsangeboten den festgelegten Bereich versorgt.

 

Es sollte eine textliche Konformitätsbedingung formuliert werden, die besagt:
„Wenn das Attribut typ mit dem Wert XXXX  (ZuVersorgenderBereichEinesStandortes) belegt ist, dann soll die Relation gehoertZuErgaenzungsstandort  auf ein Objekt der Klasse RP_ Einzelhandel referenzieren, für welches das Attribut typ mit dem Wert 8000 (= Ergaenzungsstandort) belegt ist

Der niedersächsische Planzeichenkatalog für die Regionalplanung sieht das neue Planzeichen „zu versorgender Bereich eines Standortes mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung“ vor. Hierfür gibt es keinen passenden Enumerationwert.
Das neue Planzeichen bezieht sich auf einen Ergänzungsstandort (der Einzelhandels-Nahversorgung), dies soll durch eine Relation kenntlich gemacht werden können.
Das Planzeichen „zu versorgender Bereich eines Standortes mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung“ kann nicht eindeutig abgebildet werden.
Verlustfreie Abbildung niedersächsischer RROPs.
Werden im RROP Standorte mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung festgelegt, müssen zwingend die jeweils zu versorgenden Bereiche festgelegt werden. Der zu versorgende Bereich hat eine ähnliche Funktion wie der Kongruenzraum eines Zentrales Ortes und beschreibt den Raum im Umfeld des Standortes mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung, der durch Einzelhandelsangebote an dem Standort mit Gütern des periodischen Bedarfs versorgt werden soll. Die zu versorgenden Bereiche sind relevant für die Prüfung der Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten an den Standorten mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung. Laut Abschnitt 2.3 Ziffer 10 Satz 1 des LROP sind Einzelhandelsgroßprojekte an diesen Standorten u.a. nur dann zulässig, wenn ihr Einzugsgebiet den zu versorgenden Bereich nicht überschreitet.

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