Neues Codelisten-Attribut in RP_Einzelhandel hinzufügen

XPLAN-521
  • 6.1
offen
  • Reg.plan

Es sollte in der Klasse RP_Einzelhandel ein neues Attribut hinzugefügt werden

Name: detailEinzelHandelTyp

Datentyp: Neue Codeliste RP_detaillierterEinzelhandelTyp

Kardinaltität 0..1

Definition: „detaillierte Angabe zum Einzelhandelstypen“

 

Es sollte eine Konformitätsbedingung eingefügt werden, die die Belegung des Attributs detailEinzelHandelTyp empfiehlt, wenn der Wert des Attributs typ = 9999 ist.

Der niedersächsische Planzeichenkatalog für die Regionalplanung sieht das neue Planzeichen “Standort für Einzelhandelsgroßprojekte mit aperiodischem Kernsortiment außerhalb des kongruenten zentralen Ortes“ vor. Das Es fehlt die Möglichkeit detaillierte Angaben zum Einzelhandelstyp über eine Codeliste zu machen.
Das Planzeichen “Standort für Einzelhandelsgroßprojekte mit aperiodischem Kernsortiment außerhalb des kongruenten zentralen Ortes“ kann nicht eindeutig abgebildet werden.
Verlustfreie Abbildung niedersächsischer RROPs.
Benachbarte Zentrale Orte können sich in ihren zentralörtlichen Versorgungsfunktionen ergänzen. Im Einzelfall kann es deshalb bei siedlungsstrukturell und funktional eng verflochtenen Gemeinden sinnvoll sein, im regionalen Gesamtinteresse Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte mit aperiodischem Kernsortiment auch außerhalb des kongruenten Zentralen Ortes in einem benachbarten Grund- oder Mittelzentrum
festzulegen. Das regionale Gesamtinteresse einer solchen Standortausweisung kann etwa darin bestehen, bei fehlenden Flächenverfügbarkeiten im kongruenten Zentralen Ort für flächenintensive Einzelhandelsgroßprojekte mit aperiodischem Kernsortiment, die zu den typischen Ausstattungsmerkmalen von Orten entsprechender Zentralitätsstufe gehören, Ansiedlungs- oder Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Damit soll aktuell bestehenden bzw. absehbar eintretenden Versorgungsdefiziten entgegengetreten und eine
Schwächung der mittel- bzw. oberzentralen Funktion des kongruenten Zentralen Ortes verhindert werden.
LROP 2.3 03 Sätze 9 und 10 eröffnen den Trägern der Regionalplanung hierfür die Möglichkeit, Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte mit aperiodischem Kernsortiment außerhalb des kongruenten Zentralen Ortes im Regionalen Raumordnungsprogramm festzulegen. Dies ist sowohl zur Bestandssicherung als auch als Angebotsplanung möglich.

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