Unterscheidbarkeit von Straßenverkehrsflächen nach Planzv90 ermöglichen

XPLAN-513
  • 6.1
offen
  • FPlan
  • SoPlan

Die Planzv90 führt unter § 5 „Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge / § 5.1 Straßenverkehr“ und unter § 6.1 „Straßenverkehrsflächen“ auf. Die Anleitung zur Ausarbeitung eines Bebauungsplanes bei der Stadt Hamburg unterscheidet in den Abschnitten 13.1 und 13.2 ebenfalls zwischen Straßenverkehrsflächen und Festgestellten Bundesfernstraßen. Beides kann in Bezug auf die Stadt Hamburg in einem Bebauungsplan festgesetzt oder nachrichtlich übernommen werden. Es ist somit keinesfalls so, dass § 5.1 nur im Fplan und § 6.1 nur im Bplan vorkommen kann.

Derzeit ist es so, dass keines der Attribute von SO_Strassenverkehr eine Unterscheidung zwischen überörtlichen/örtlichen Hauptverkehrsstraßen und reinen Ortsstraßen erlaubt. Ein Import einer XPlanGML 6.x-Datei kann an dieser Stelle daher nicht das Original wiederherstellen.

 

Zur Unterscheidung der §§ 5.1 und 6.1 ist es ausreichend, die Enumerationsliste von SO_ZweckbestimmungStrassenverkehr um einen Wert für reine Ortsstraßen zu ergänzen. Es bietet sich der Wert 2000 an. Der Langtext kann unterschiedlich lauten. Vorschläge wären Erschließungsstraße, Anlieger- und Sammelstraße oder Stadt- oder Ortsstraße. Verkehrsplaner- und planerinnen mit Zugriff auf die aktuelle Rast06 können hier vielleicht eine treffende Begrifflichkeit finden.

Ein Import einer XPlanGML 6.x kann nicht zuverlässig unterscheiden, ob in der ursprünglichen Planzeichnung eine überörtliche Verkehrsfläche (§ 5.1 Planv90) oder eine Straßenverkehrsfläche (§ 6.1) angewendet wurde.
Implementierer können beim Import einer XPlanGML-Datei aktuell nicht garantieren, dass die Straßenverkehrsflächen nach §§ 5.1 und 6.1 korrekt wiedergeben werden.
keine
Eine Testmodellierung mit positivem Ausgang für den Import einer XPlanGML 6.1 wurde durchgeführt.

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