Fachobjekte außerhalb des Geltungsbereichs

XPLAN-503
  • 6.1
offen
  • Konformitätsbedingung

Die Konformitätsbedingung 2.2.3.1 Raumbezogene Objekte im Innern des Geltungsbereichs ist für manche existierenden Planwerke als Verbot zu streng und sollte daher in eine Warnung oder Hinweis umgewandelt werden.

Es gibt in existierenden Planwerken Fachobjekte außerhalb von Geltungsbereichen, z.B. im LEP Bayern die Zentralen Orte der Stufe A (Salzburg) oder Oberzentren wie Bregenz oder Asch. Aber auch nachrichtliche Übernahmen (z.B. Schutzgebietsgrenzen in FNPs) oder Festsetzungen zu Bäumen außerhalb des Geltungsbereichs.
Real existierende Pläne können nicht vollständig XPlan-konform erfasst werden. Die Anwender stören sich an den vermeintlichen Konformitätsverstoß, bzw. auf gewissen Plattformen können diese gar nicht hochgeladen werden, weil diese Plattformen nur vollständig valide GMLs zum Upload zulassen.
 
 

Kommentare