Einführung einer Konformitätsbedingung zur Verwendung geometrisch korrekter Linien

XPLAN-498
  • 6.1
akzeptiert
  • Konformitätsbedingung

Einführung einer Konformitätsbedingung 2.2.2.2:

Verwendung geometrisch korrekter Linien.

Alle Linienobjekte müssen geometrisch korrekt sein. Das bedeutet:

  • Die Linie besitzt mindestens zwei unterschiedliche Punkte (Start- und Endpunkt).
  • Innerhalb der Stützpunktfolge dürfen aufeinander folgende Stützpunkte nicht identisch sein.

Wenn linienförmige Objekte immer Simple Feature konform sein sollten, könnte auch ein dritter Punkt hinzugefügt werden: „Keine zwei Punkte der Linie sind gleich, ausgenommen der Start- und Endpunkt im Fall einer geschlossenen Linie. Ein Selbst-Schnitt bzw. eine Selbst-Berührung im Inneren der Linie ist somit nicht erlaubt.”

Im Standard ist mit 2.2.2.1 bereits eine Konformitätsbedingung zur Verwendung geometrisch korrekter Flächen definiert. Für Liniengeometrien sollte entsprechend eine analoge Konformitätsbedingung eingeführt werden, um beispielsweise identische aufeinanderfolgende Stützpunkte auszuschließen.
 
 
 

Kommentare

Beschluss am 30.04.2026 in der 71. Sitzung: Der Änderungsantrag wird angenommen.

Einführung einer Konformitätsbedingung 2.2.2.2: Verwendung geometrisch korrekter Linien.

Alle Linienobjekte müssen geometrisch korrekt sein. Das bedeutet, dass die Geometrie gemäß der OGC Simple Feature Spezifikation „simple“ ist:

  • Die Linie besitzt mindestens zwei unterschiedliche Punkte (Start- und Endpunkt).
  • Innerhalb der Stützpunktfolge dürfen aufeinander folgende Stützpunkte nicht identisch sein.
  • Keine zwei Punkte der Linie sind gleich, ausgenommen der Start- und Endpunkt im Fall einer geschlossenen Linie. Ein Selbst-Schnitt bzw. eine Selbst-Berührung im Inneren der Linie ist somit nicht erlaubt.