Differenzierung Schutzfläche und Fläche für besondere Anlagen
XPLAN-49
- 5.1
Geprüft
- BPlan
Hinzufügen eines neuen Attributs zum FeatureType BP_Immissionsschutz, typ: BP_ImmissionsschutzTyp[0..1]. Hinzufügen BP_ImmissionsschutzTyp als Enumeration mit den Werten Schutzflaeche = 1000 und FlaecheBesondereAnlagen = 2000
Hinzufügen eines neuen Attributs technischeVorkehrung: BP_TechnischeVorkehrung[0..1]. Hinzufügen BP_TechnischeVorkehrung als Codeliste
Differenzierung „von der Bebauung freizuhaltende Schutzfläche“ und „Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrung zum Schutz schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“; Spezifizieren technischer Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Momentan sind folgende Festsetzungen nach §9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB durch die Klasse BP_Immissionsschutz abgebildet: die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzfläche und ihre Nutzung, die Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen.
Es besteht aber in Berlin der Bedarf, diese voneinander weiter zu differenzieren.
Außerdem sollte hier im Kontext des Lärmschutzes die Möglichkeit angeboten werden, die technischen Maßnahmen über eine Codeliste zu spezifizieren. Die aus dem Münchener Planzeichenkatalog ausgebebenen Festsetzungsmöglichkeiten „Fassaden mit Maßnahmen zum Schallschutz“, „Lärmschutzwand“ und „Lärmschutzwall“ können z. B. momentan nicht vollständig abgebildet werden.
Momentan sind folgende Festsetzungen nach §9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB durch die Klasse BP_Immissionsschutz abgebildet: die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzfläche und ihre Nutzung, die Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen.
Es besteht aber in Berlin der Bedarf, diese voneinander weiter zu differenzieren.
Außerdem sollte hier im Kontext des Lärmschutzes die Möglichkeit angeboten werden, die technischen Maßnahmen über eine Codeliste zu spezifizieren. Die aus dem Münchener Planzeichenkatalog ausgebebenen Festsetzungsmöglichkeiten „Fassaden mit Maßnahmen zum Schallschutz“, „Lärmschutzwand“ und „Lärmschutzwall“ können z. B. momentan nicht vollständig abgebildet werden.
Festsetzungsmöglichkeiten können nicht voneinander differenziert abgebildet werden
Originales Antragsdatum: 26.11.2018
Beschluss: