Verdachtsflächen für Objekte von SO_Denkmalschutzrecht
XPLAN-442
- 6.0
abgelehnt
- SoPlan
In einem Bebauungsplan der Stadt Nürnberg werden Bodendenkmäler als Verdachtsflächen eingezeichnet. Unter Umständen könnten nach Auskunft der Planenden bei der Stadt parallel auch bestätigte Bodendenkmäler in einem Plan auftauchen. Eine Unterscheidung zwischen Verdachts- und bestätigten Flächen wäre außerhalb von Text-Attributen im XPlan-Standard aktuell nicht möglich.
In Anlehnung an SO_Bodenschutzrecht könnte man auch für SO_Denkmalschutzrecht ein Attribut „istVerdachtsflaeche“ einführen.
Flächen des Denkmalschutzes (hier Bodendenkmäler oder Grabungsschutzgebiete) können als Verdachtsflächen in einem Bauleitplan übernommen oder hinweislich dargestellt sein.
Wenn in einem Plan Vorbehalts- und bestätigte Flächen vorkommen, müsste sich die Randsignatur oder mindestens das Präsentationsobjekt für das Bodendenkmal grafisch unterscheiden. Ein möglicher Import bräuchte zur Unterscheidung ein Attribut.
Software-Produkte würden ein Boolsches Attribut „istVerdachtsflaeche“ zukünftig vermutlich bei jedem Objekt von SO_Denkmalschutzrecht herausschreiben, auch bei Ensembles oder Einzelanlagen. Der Wert stünde dann per Default auf „false“.
Beschluss am 11.09.2024 in der 64. Sitzung:
Der Antrag wird abgelehnt und zur Prüfung für eine XPlanung Version 6.2 bzw. 7.0 zurückgestellt. Die Variante 3 ermöglicht zur Zeit eine ausreichende Unterscheidung. Falls sich neue Informationen aus dem Forschungsprojekt „XPlanung für die Landschaftsplanung“ ergeben, kann eine Umsetzung mit Variante 4 geprüft werden.