Kardinalität 1 für …Plan:erstellungsMassstab

XPLAN-438
  • 6.0
Geprüft
  • Basis

In der UAG-Sitzung „Präsentationsobjekte“ im April 2024 besprachen wir, dass nach Festlegung einer gemeinsamen Grundgröße von textlichen Präsentationsobjekten (im Raum stehen 3 Meter), die Größe der Darstellung mit XP_TPO:skalierung zu multiplizieren sei. Um dann in Abhängigkeit des Planungsmaßstabes einen Flächennutzungsplan getrennt vom Bebauungs-. Regional- oder Landschaftsplan skalieren zu können, ist zwingend der Maßstab am Planobjekt notwendig. Das Attribut erstellungsMassstab (siehe BP_Plan, RP_Plan, SO_Plan, FP_Plan und LP_Plan) ist allerdings derzeit nicht pflichtig, sodass eine einlesende Software nicht in Fällen den Inhalt einer XPlanGML korrekt darstellen kann. Die Festlegung einer Kardinalität = 1 für …Plan:erstellungsMassstab wäre also sehr hilfreich.

Skalierungsdefizite von Präsentationsobjekten
 Fehlskalierungen von Planinhalten nach einem XPlanImport.
 keine
Die Kardinalität von XP_Bereich:erstellungsMassstab bleibt davon unberührt und somit unverändert.

Kommentare

Beschluss am 05.07.2024 in der 63. Sitzung:

  • Die Grundgröße für textliche Präsentationsobjekte wird auf 3 Meter festgelegt, jedoch nur im Maßstab 1:1000. Für andere Maßstäbe soll entsprechend skaliert werden. 
  • Das optionale Attribut „Erstellungsmaßstab“ wird in Version 6.1 zur Benutzung empfohlen und in Version 7.0 als Pflichtfeld eingeführt. 
  • Ein neues Attribut skalierungsfaktor, basierend auf dem Erstellungsmaßstab, wird eingeführt, um die einheitliche Darstellung über verschiedene Planungsmaßstäbe hinweg zu gewährleisten. 
  • Eine weitere Diskussion und Klärung mit allen beteiligten Herstellern und in der zuständigen Arbeits-gruppe UAG Technik wird fortgeführt, um eine einheitliche und praktikable Lösung zu gewährleisten. 

Beschluss am 11.09.2024 in der 64. Sitzung:

Die neuen Vorschläge der XLeitstelle sollen als neue Diskussionsgrundlage für die UAG Technik dienen. Die UAG-Technik soll offene Detailfragen im Zusammenhang mit dem Präsentationsobjekten, insbes. in Bezug auf die neu eingeführten Attribute, klären und in Form eines "Implementation Agreements" spezifizieren. Die beschlossene Logik soll ausführlich im Dokument „Struktur und Konzepte“ beschrieben werden.