Kardinalität 1 für …Plan:erstellungsMassstab

XPLAN-438
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In der UAG-Sitzung „Präsentationsobjekte“ im April 2024 besprachen wir, dass nach Festlegung einer gemeinsamen Grundgröße von textlichen Präsentationsobjekten (im Raum stehen 3 Meter), die Größe der Darstellung mit XP_TPO:skalierung zu multiplizieren sei. Um dann in Abhängigkeit des Planungsmaßstabes einen Flächennutzungsplan getrennt vom Bebauungs-. Regional- oder Landschaftsplan skalieren zu können, ist zwingend der Maßstab am Planobjekt notwendig. Das Attribut erstellungsMassstab (siehe BP_Plan, RP_Plan, SO_Plan, FP_Plan und LP_Plan) ist allerdings derzeit nicht pflichtig, sodass eine einlesende Software nicht in Fällen den Inhalt einer XPlanGML korrekt darstellen kann. Die Festlegung einer Kardinalität = 1 für …Plan:erstellungsMassstab wäre also sehr hilfreich.

Skalierungsdefizite von Präsentationsobjekten
 Fehlskalierungen von Planinhalten nach einem XPlanImport.
 keine
Die Kardinalität von XP_Bereich:erstellungsMassstab bleibt davon unberührt und somit unverändert.

Kommentare

Beschluss am 05.07.2024 in der 63. Sitzung:

  • Die Grundgröße für textliche Präsentationsobjekte wird auf 3 Meter festgelegt, jedoch nur im Maßstab 1:1000. Für andere Maßstäbe soll entsprechend skaliert werden. 
  • Das optionale Attribut „Erstellungsmaßstab“ wird in Version 6.1 zur Benutzung empfohlen und in Version 7.0 als Pflichtfeld eingeführt. 
  • Ein zusätzlicher Skalierungsfaktor, basierend auf dem Erstellungsmaßstab, wird eingeführt, um die einheitliche Darstellung über verschiedene Planungsmaßstäbe hinweg zu gewährleisten. 
  • Eine weitere Diskussion und Klärung mit allen beteiligten Herstellern und in der zuständigen Arbeits-gruppe UAG Technik wird fortgeführt, um eine einheitliche und praktikable Lösung zu gewährleisten.