Aufhebung der KB 4.2.9, Verbot der Doppelbelegung von GR und GRZ
- 6.0
- BPlan
In einem BPlan der Gemeinde Sylt wird durch das Festsetzen einer GR versucht, den lockeren Charakter eines Gebietes (hier Sondergebiet) durch eine niedrige GR zu erhalten. Eine niedrige GR reicht jedoch nicht aus, weil durch Grundstücksteilungen neue Gebäude mit dem gleichen GR-Wert entstehen könnten. Durch die parallele Festsetzung einer niedrigen GRZ wird erreicht, dass Neubauten nur sehr kleinflächig und somit unattraktiv würden, wenn immer weitere Unterteilungen vorgenommen werden würden.
Die GRZ wiederum reicht als einzige Maßzahl nicht aus, weil durch das Zusammenlegen von Grundstücken selbst bei einer geringen GRZ recht große Gebäude entstehen könnten.
Um den Gebietscharakter zu erhalten, werden sowohl GRZ als auch eine GZ festgesetzt. Das lässt der Standard aufgrund der Konformitätsbedingung 4.2.9 „Die Attribute GRZmin, GRZmax und GRZ dürfen nicht gleichzeitig mit den Attributen GRmin, GRmax und GR belegt werden.“ nicht zu.
Beschluss am 05.07.2024 in der 63. Sitzung: