Flächen zur Gewährleistung eines natürlichen Klimaschutzes

XPLAN-424
  • 6.0
zurückgestellt
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Einführung eines neuen Enumerationswertes „Flächen zur Gewährleistung eines natürlichen Klimaschutzes“ in XP_ZweckbestimmungGruen

Im Zuge der Verabschiedung des „Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ vom 22.12.2023 werden im Artikel 3 des Gesetzes auch Änderungen des Baugesetzbuches beschlossen. Im Gesetz heißt es:
§ 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a)…
b) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt:
„5a. die Flächen zur Gewährleistung eines natürlichen Klimaschutzes;“

§ 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 15 wird folgende Nummer 15a eingefügt:
„15a. die Flächen zur Gewährleistung eines natürlichen Klimaschutzes;“
Gesetzliche Vorgaben können nicht umgesetzt werden
 
 

Kommentare

Beschluss am 13.03.2024 in der 61. Sitzung:

Der Antrag wird zurückgestellt. Es soll ein neuer Entwurf erarbeiteten werden. Es wird eine Definition zu „Flächen zur Gewährleistung eines natürlichen Klimaschutzes“ benötigt, die eine klare Abgrenzung zu §5 Abs.2 Nr.2c ermöglicht.