Konformitätsbedingungen im Teilmodell LP falschem Typen zugewiesen
- 6.0.2
- Landschaftsplan
Die Konformitätsbedingungen 8.8.1.2.1 und 8.8.1.2.2 sollten dem typen LP_BioVfPflanzenArtKomplex zugewiesen werden.
Die Konformitätsbedingungen 8.8.1.2.3, 8.8.1.2.4 und 8.8.1.2.5 sollten dem typen LP_BioVfTiereArtKomplex zugewiesen werden
Alternativ wäre eine Formulierung i.S.v.
"Wenn das Attribut bioVfPflanzenSystemaik des komplexen Attributes bioVfPflanzenArt (LP_BioVfPlanzenArtKomplex) mit dem Wert 9999 belegt ist, muss auch das Attribut bioVfPlanzenSystematikText des komplexen Attributes bioVfPflanzenArt (LP_BioVfPlanzenArtKomplex) mit einem Wert belegt werden"
(analog zb zur Konformitätsbedingung 4.5.1.3) möglich. Sollte allerdings später der Typ LP_BioVfPflanzenArtKomplex auch in anderen Typen als komplexes Attribut verwendet werden, müsste diese Konformitätsbedingung dann für diese Typen erneut formuliert werden.
Beschluss am 26.4.2023:
Antrag akzeptiert. Eine Fehlerkorrektur (Neuzuordnung der KB) wird durchgeführt.