Konformitätsbedingungen im Teilmodell LP falschem Typen zugewiesen

XPLAN-399
  • 6.0.2
akzeptiert
  • Landschaftsplan

Die Konformitätsbedingungen 8.8.1.2.1 und 8.8.1.2.2 sollten dem typen LP_BioVfPflanzenArtKomplex zugewiesen werden.

Die Konformitätsbedingungen 8.8.1.2.3, 8.8.1.2.4 und 8.8.1.2.5 sollten dem typen LP_BioVfTiereArtKomplex zugewiesen werden

Alternativ wäre eine Formulierung i.S.v.

"Wenn das Attribut bioVfPflanzenSystemaik des komplexen Attributes bioVfPflanzenArt (LP_BioVfPlanzenArtKomplex) mit dem Wert 9999 belegt ist, muss auch das Attribut bioVfPlanzenSystematikText des komplexen  Attributes bioVfPflanzenArt (LP_BioVfPlanzenArtKomplex) mit einem Wert belegt werden"

(analog zb zur Konformitätsbedingung 4.5.1.3) möglich. Sollte allerdings später der Typ LP_BioVfPflanzenArtKomplex auch in anderen Typen als komplexes Attribut verwendet werden, müsste diese Konformitätsbedingung dann für diese Typen erneut formuliert werden.

Die Konformitätsbedingungen 8.8.1.2.1, 8.8.1.2.2, 8.8.1.2.3, 8.8.1.2.4 und 8.8.1.2.5 sind falschem Typen zugewiesen werden
Konformitätsbedingungen beziehen sich auf Attribute, die der zugeordnete Typ selbst gar nicht hat;
 
 

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Beschluss am 26.4.2023:

Antrag akzeptiert. Eine Fehlerkorrektur (Neuzuordnung der KB) wird durchgeführt.