Sondergebiet, Zweckbestimmung Güterverkehrszentrum (GVZ)
XPLAN-395
- 6.0.2
Geprüft
- Basis
Erweiterung der Enumeration von XP_Sondernutzungen als Spezifikation einer
Sondernutzung (FP_KomplexeSondernutzung, BP_KomplexeSondernutzung):
Code: 3200 (GVZ)
Text: Güterverkehrszentrum
Beantragt wird ein Sondergebiet Güterverkehrszentren (GVZ). Das Sondergebiet wird in Augsburg sowohl im FP dargestellt als auch im BP festgesetzt. Im XPlanungs Objektartenkatalog 6.0.2 ist kein entsprechendes Feature vorgesehen. Die Sondernutzung unterscheidet sich deutlich von einem herkömmlichen Gewerbegebiet und kann deshalb nicht als GE/GI festgesetzt werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Standortes für nachhaltige Gütermobilität (Infrastruktur für Güterumschlag) sowie für hochspezialisiertes, logistikaffines Gewerbe bzw. Industrie. Ein GVZ dient der Bündelung von Verkehren, der Erleichterung von Verkehrsträgerwechsel (Schiene/Straße) und der Förderung der regionalen Wirtschaft. Ein GVZ stellt einen wichtigen Infrastrukturbaustein für die angrenzenden Wirtschaftsräume da. In Deutschland gibt es zahlreiche Güterverkehrszentren (z.B. Bremen, Erfurt, Trier, Ingolstadt, Gersthofen etc.). Gegenüber einem herkömmlichen Gewerbegebiet heben sich die Gebiete in der Lage (Verkehrsachsen) und der Art der Nutzung (logistikaffines Gewerbe) deutlich ab.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Standortes für nachhaltige Gütermobilität (Infrastruktur für Güterumschlag) sowie für hochspezialisiertes, logistikaffines Gewerbe bzw. Industrie. Ein GVZ dient der Bündelung von Verkehren, der Erleichterung von Verkehrsträgerwechsel (Schiene/Straße) und der Förderung der regionalen Wirtschaft. Ein GVZ stellt einen wichtigen Infrastrukturbaustein für die angrenzenden Wirtschaftsräume da. In Deutschland gibt es zahlreiche Güterverkehrszentren (z.B. Bremen, Erfurt, Trier, Ingolstadt, Gersthofen etc.). Gegenüber einem herkömmlichen Gewerbegebiet heben sich die Gebiete in der Lage (Verkehrsachsen) und der Art der Nutzung (logistikaffines Gewerbe) deutlich ab.
Ohne ein eigenes Feature kann, die in der Bauleitplanung häufig angewandte Sondernutzung an speziell dafür geeigneten Standorten nicht abgebildet werden. Das Planungsziel kann somit nicht ausreichend gesichert werden. Ein herkömmliches Gewerbegebiet oder Sondergebiet ohne Zweckbestimmung kann diese spezielle Art der Nutzung nicht abbilden. Die überregional bedeutenden Flächen können so nicht fachgerecht dargestellt und gesichert werden.
Stärkung und Sicherung einer geordneten logistikaffinen Gewerbenutzung und der Gütermobilität an speziell dafür geeigneten Standorten.
Die Codenummer ist ein Vorschlag und kann vom Entscheidungsgremium angepasst werden.
Beschluss am 05.07.2024 in der 63. Sitzung:
Beschluss für XPLAN 392-398 Verschiedene neue Einträge in der Enumeration XP_Sondernutzungen: