Eingeschränkte Baugebiete - Codelistenwerte oder gliederung1?

XPLAN-385
  • 6.0.2
teilweise akzeptiert
  • Basis
  • BPlan
  • FPlan

Entweder sollte die Definition der Attribute gliederung1 und gliederung2 geändert werden, z.B. in das häufigere Beispiel aus der Praxis:

gliederung1:

WA-1

WA-2 etc.

 

gliederung2:

WA-A-1

WA-A-2

WA-B-1 etc.

…und ggf. ein Hinweis aufgenommen werden, dass für „Eingeschränkte Gebiete“ stattdessen ein Codelistenwert aus BP_DetailArtDerBaulNutzung bzw. FP_DetailArtDerBaulNutzung zu verwenden ist.

Oder alternativ (wenn Erfassung in gliederung1) die Codelistenwerte als veraltet gekennzeichnet werden (zunächst textiche Ergänzung in der Defintion, später ggf. eigenes Attribut „veraltet“ in der GDI-DE.)

Die Defintion des Attributs gliederung1 (Klasse XP_Objekt) lautet: „Kennung im Plan für eine erste Gliederungsebene (z.B. GE-E für ein "Eingeschränktes Gewerbegebiet")“
Gleichzeitig gibt es in der Codeliste FP_DetailArtDerBaulNutzung genehmigte Codelistenwerte für Eingeschränkte Gewerbegebiete (1700_1), Eingeschränktes Industriegebiet (1800_1).
Somit gibt es im Standard zwei unterschiedliche Stellen / Beispiele, wo die Information, dass ein Gebiet ein eingeschränktes Gebiet ist, im Standard XPlanung erfasst werden kann.
Wir bitten die XLeitstelle / AG Modellierung um eine Festlegung, an welcher Stelle im Standard die Information erfasst werden sollte.
Unklarheit, wo die Information erfasst werden soll. Keine einheitliche Suchmöglichkeit nach Eingeschränkten Baugebieten Plan-übergreifend.
Klarheit, wo die Information erfasst werden soll. Einheitliche Suchmöglichkeit nach Eingeschränkten Baugebieten Plan-übergreifend.
Nach Einschätzung vom PlanDigital hat jedoch eine solche Darstellung im FNP als eingeschränktes Gewebe, Industrie etc. Gebiet keine Rechtsgrundlage.
Nach Einschätzung ist dies nur als Festsetzung im Bebauungsplan möglich.

(Herausforderung in der Erfassung von Bestandsdaten, wurden diese ggf. nach älterem Planungsrecht dargestellt? In PlanDigital wurden bislang z.B. 8 FNPs mit Eingeschränkten Industriegebieten, 3 FNPs mit eingeschränkten Gewerbegebieten erfasst.

Kommentare

Beschluss am 15.2.2023: Die Einschränkung soll als Attribut abweichungBauNVO eingetragen werden, die Darstellung dazu wird über das Attribut gliederungsnummer1 abgebildet. Die Codelistenwerte werden als veraltet gekennzeichnet. In der Definition wird das Beispiel „gliederung1=-E 3 bei GE-E 3“ durch eine zusätzliche Erläuterung ergänzt, dass die eigentliche Erfassung mit abweichungBauNVO erfolgt.
Der Sachverhalt soll im Leitfaden mit aufgenommen werden. Eine Umwandlung von abweichungBauNVO in ein komplexes Attribut wird für Version 7.0 zurückgestellt.