Eleminieren der Konformitätsbedingungen 5.4.1.7 und 5.4.2.4. – linienhaften Raumbezug für Gemeinbedarf & SpielSport zulassen

XPLAN-377
  • 6.0.2
teilweise akzeptiert
  • Konformitätsbedingung

Eleminieren der Konformitätsbedingungen 5.4.1.7 und 5.4.2.4.

Diese besagen derzeit:
„Instanzen der Klasse dürfen mit punktförmigem und flächenförmigen Raumbezug gebildet werden, aber nicht mit linienförmigem Raumbezug.“

Es gibt jedoch linienförmige Spiel- und Sportanlagen (z.B. Loipen, TrimmDich-Pfad etc.) und linienförmige Ausprägungen von FP_Gemeinbedarf z.B. Infrastruktur oder zweckbest. Sport sind denkbar. 

Es gibt in Flächennutzungsplänen (wenn auch selten) linienförmige Anlagen für SpielSportanlagen und solches ist auch für Gemeinbedarf denkbar. Der Standard verbietet dieses derzeit jedoch durch die o.g. Konformitätsbedingungen.
Linienhafte Ausprägungen werden vom Validator als nicht valide reklamiert. Man muss sich mit Hilfskonstrukten behelfen wie z.B. sehr schmalen Flächen.
Die Regeln sind ohnehin u.E. unnötig detailliert und erschweren Anwendung und Verständnis des Standards, warum ausgerechnet für diese zwei Klassen eine solche Sonderregel existieren sollte.
Linienhafte Ausprägungen werden vom Validator als valide bescheinigt und man muss sich NICHT mit Hilfskonstrukten behelfen wie z.B. sehr schmalen Flächen. Größere Durchgängigkeit und Vereinfachung im Standard.
Es gälte zu prüfen, ob ein Verstoß gegen diese Regeln vom Validator nur noch als Warnung ausgegeben wird mit dem Hinweis, dass die Regel ab Vx.y entfallen wird.

Kommentare

Beschluss am 15.2.2023:

Das Entfernen der Konformitätsregel 5.4.2.4 wird angenommen. Die Entfernung der Konformitätsregel 5.4.1.7 wird abgelehnt.