Fehlerhafte Einordnung des Enumerationswerts 1300 Kurgebiete als Sondergebiet Erholung

XPLAN-376
  • 6.0.2
teilweise akzeptiert
  • Basis

Die Definition des Enumerationswerts 1300 sollte in der nächsten Version des Standards geändert werden in „Kurgebiet nach §11 der BauNVO 1977 und 1990“

Auch alle anderen Enumerationswerte sollten in der Definition wieder den Verweis auf den korrekten Paragraphen der BauNVO erhalten.

Die fehlerhaften Konformitätsbedingungen 5.3.1.2  und 4.5.1.3 müssen geändert werden in:

Wenn das Attribut allgemein im komplexen Attribut sondernutzung (XP_KomplexeSondernutzung) den Wert 1000, 1100, 1200, 1300 oder 1400 hat, muss besondereArtDerBaulNutzung unbelegt sein oder den Wert 2000 haben.

 

Wenn das Attribut allgemein im komplexen Attribut sondernutzung (XP_KomplexeSondernutzung) den Wert 1300, 1500, 1600, 16000, 16001, 16002, 1650, 1700, 1800, 1900, 2000, 2100, 2200, 2300, 23000, 2400, 2500, 2600, 2700, 2720, 2800, 2900 oder 9999 hat, muss besondereArtDerBaulNutzung unbelegt sein oder den Wert 2100 haben. 

In Version V5.1 lautete die Definition des Enumerationswerts 1300 in Datentyp XP_Sondernutzungen „Kurgebiet nach §10 der BauNVO 1977 und 1990“
Dies ist fachlich falsch. Kurgebiete werden explizit in der BauNV unter § 11 (Sonstige Sondergebiete) aufgeführt (s. Screenshot als Anlage)

Diese für den Enumerationswert 1300 fehlerhafte Definition mit Verweis auf § 10 ist zwar seit Version 5.2 für alle Enumerationswerte verschwunden (ohne, dass dies von der AG Modellierung im Zuge eines mir zugänglichen Änderungsantrags beschlossen worden wäre). Die Verweise auf die betr. Paragraphen der BauNVO (10 oder 11) sollten wieder aufgenommen werden (aber natürlich auf die jeweils richtigen §§).

Allerings existieren weiterhin in allen Versionen 5.x bis einschl. V6.1 die betr. Konformitätsregeln 5.3.1.2 und 4.5.1.3 , die den Enumerationswert 1300 unter der falschen besonderenArtDerBaulichenNutzung = 2000 einordnen.
Diese müssen spätestens für Version 6.1 korrigiert, möglicherweise auch direkt für die älteren Versionen korrigiert werden.
Kurgebiete werden im Standard fachlich falsch eingeordnet als Sondergebiet Erholung, obgleich sie laut BauNVO gemäß § 11 als sonstiges Sondergebiet darzustellen / festzusetzen sind.
Fachlich plausibel GML Daten werden vom Validator zu Unrecht als nicht valide reklamiert.
Fachlich Korrekte Einsortierung, Validierung fachlich korrekter XPlan-GML Daten möglich
Der Validator sollte die Prüfung des Enumerationswerts 1300 in den Regeln 5.3.1.2 und 4.5.1.3 für die Versionen 5.1 – 6.0.1 ganz überspringen.

Ab Version 6.1 oder 7 (wenn die Definition korrekt formuliert ist), kann er gemäß der neuen korrekt formulierten Regel validieren.

(Alternativ könnte man auch den 1300 er Enumerationswert als veraltet kennzeichnen und für V7.0 einen ganz neuen einführen > 1500. Unseres Erachtens reicht jedoch die Korrektur der Definition und der KonfRegeln. Unschön bei Korrektur des Werts 1300 ist nur, dass er in der Auflistung fachlich zwischen den anderen Sondernutzungen für Erholung steht. )

Kommentare

Beschluss am 15.2.2023: Der Antrag wurde mit folgenden Änderungen angenommen:

  • Der Zusatz wird geändert in „Kurgebiet nach §11 der BauNVO ab 1977“ damit die Pflege der Definition einfach bleibt.
  • Die Konformitätsbedingung wird zum nächsten Release entfernt.
  • Auch in allen anderen Definitionen wird die Version der BauNVO in „…ab 1977“ geändert.