Ergänzung Definition vom Attribut rechtsstand

XPLAN-340
  • 5.4
Geprüft
  • Basis

Ergänzung der Definition von rechtsstand um folgende Sätze:

Anwendung nur, wenn für die planerische Aussage notwendig. Eine generelle Belegung für jedes Objekt ist nicht hilfreich.

Eine Belegung des Attributs rechtsstand ist nur bei bestimmten Planinhalten sinnvoll, wie z.B. bei bestehenden oder anzupflanzenden Bäumen, geplanten Straßen oder in Aussicht genommene Bauflächen im Flächennutzungsplan. Manche Anwender belegen das Attribut bei allen Objekten im Plan, obwohl es gar nicht notwendig ist. Eine Klarstellung in der Definition könnte helfen, solche Fälle zu vermeiden.
Unsinnige Angaben im Datensatz
 
 

Kommentare

Beschluss: akzeptiert

Umsetzung: Die Definition von rechtsstand wird um folgende Sätze ergänzt: Anwendung nur, wenn für die planerische Aussage notwendig. Eine generelle Belegung für jedes Objekt ist nicht hilfreich.