Anpassung der Definitionen der Einträge in BP_Rechtsstand
XPLAN-312
- 5.3
- 5.4
Geprüft
- BPlan
Anpassung der Definitionen der Codes 2100-2400:
- 2100 (FruehzeitigeBehoerdenBeteiligung): Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird durchgeführt.
- 2200 (FruehzeitigeOeffentlichkeitsBeteiligung): Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), bzw. bei einem Verfahren nach § 13a BauGB die Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 13a Abs. 3 BauGB) wird durchgeführt.
- 2300 (BehoerdenBeteiligung): Die Beteiligung der Behörden wird durchgeführt (§ 4 Abs. 2 BauGB).
- 2400 (OeffentlicheAuslegung): Der Plan wird öffentlich ausgelegt. (§ 3 Abs. 2 BauGB).
In der Enumerationsliste BP_Rechtsstand sind die Definition der Einträge 2100-2400 als abgeschlossene Schritte zu verstehen, während sie ursprünglich für laufende Verfahrensschritte angedacht sind.
Unvollständige Definition
Beschluss: akzeptiert
Umsetzung: Anpassung der Definitionen wie im Antrag vorgeschlagen. Die Änderungen werden auch bei FP_Rechtsstand vorgenommen.