Der Validator sollte für XPlanGML V5.1 die fehlerhafte Konformitätsregel 5.3.1.2 nicht prüfen

XPLAN-302
  • 5.3
  • 5.4
Geprüft
  • Konformitätsbedingung

Der Validator sollte diese fehlerhafte Regel für XPlanGML 5.1 gar nicht mehr prüfen. Es macht keinen Sinn, Verstöße gegen eine fehlerhafte Regel zu reklamieren. Im Sinne des Vertrauensschutzes sollte auch nicht gegen die korrekte, ab V5.2 formulierte Regel geprüft werden, weil XPlanungs-Anwender, die im Vertrauen auf die falsche Regel die Sondernutzungen inhaltlich falsch erfasst haben, benachteiligt würden. 5.1 Anwender konnten nicht wissen, dass die Regel in der Dokumenation falsch formuliert war!

Seit kurzem prüft der Validator der XLeitstelle mehr Konformitätsregeln, unter anderem die in V5.1 fehlerhafte Konformittätsregel 5.3.1.2. Die fehlerhafte Regel ist in V5.2 korrigiert worden. Pläne, die korrekt im Sinne der gewollten Belegung der Sondernutzungen erfasst worden sind, und die in XPlanGML V5.1 abgegeben werden, können nicht mehr mit dem Validator als valide diagnostiziert werden.
XPlanGML 5.1 Dateien, die korrekt im Sinne der gewollten Regel erfasst worden sind, können nicht als valide besiegelt werden. Dies ist insbes. im Projekt PlanDigital ein großes Problem, wo derzeit alle FNPs Niedersachsen noch in der Version 5.1 abgegeben werden müssen!
XPlanGML 5.1 Sondernutzungen können gültig validiert werden.
 

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Beschluss: teilweise akzeptiert

Umsetzung: Umsetzung im Validator: bei sonderNutzung==1000, sind sowohl 2000 als auch 3000 erlaubt.