Ergänzung der Konformitätsregel 2.2.3.1
XPLAN-275
- 5.2
Geprüft
- Konformitätsbedingung
Einführung zwei Ausnahmen in die Konformitätsbedingung 2.2.3.1: BP_HoehenMass und BP_AbstandsMass
Die Konformitätsbedingung 2.2.3.1 besagt:
Bei allen raumbezogenen Objekten, die zu einem Bereich gehören, muss die Ob-jektgeometrie innerhalb des Geltungsbereichs des Bereichs liegen, bzw. im Innern des Geltungsbereichs des Plans, wenn der Bereich keinen eigenen Geltungs-bereich hat.
Einige Fachobjekte wie z.B. BP_HoehenMass und BP_AbstandsMass müssen aber ggf. außerhalb des Geltungsbereichs liegen. Dies wird durch die Konformitätsbedingung nicht erlaubt.
Bei allen raumbezogenen Objekten, die zu einem Bereich gehören, muss die Ob-jektgeometrie innerhalb des Geltungsbereichs des Bereichs liegen, bzw. im Innern des Geltungsbereichs des Plans, wenn der Bereich keinen eigenen Geltungs-bereich hat.
Einige Fachobjekte wie z.B. BP_HoehenMass und BP_AbstandsMass müssen aber ggf. außerhalb des Geltungsbereichs liegen. Dies wird durch die Konformitätsbedingung nicht erlaubt.
Planinhalte können nicht vollständig abgebildet werden.
Beschluss: Akzeptiert
Einführung von zwei Ausnahmen BP_HoehenMass und BP_AbstandsMass in die Konformitätsbedingung 2.2.3.1