Neuer Rechtsstand „aufgehoben“
XPLAN-270
- 5.2
Geprüft
- BPlan
- Hinzufügen eines neuen Enumerationswertes Aufgehoben=5500 (Der Plan wurde durch förmliches Verfahren aufgehoben).
- Änderung der Definition von 5000 (Untergegangen): Der Plan wurde außer Kraft gesetzt oder für nichtig erklärt.
Im Objektartenkatalog ist der Rechtsstand Untergegangen so definiert: „Der Plan wurde aufgehoben oder für nichtig erklärt“
Diese Benamung erzeugt bei den Anwendern Verwirrung:
„Was uns nicht klar ist, was bedeutet der Begriff Untergegangen? Das ist ja nicht außer Kraft. Aber auch wenn ein Plan durch eine Änderung außer Kraft gesetzt wurde, muss er ja trotzdem noch sichtbar sein. Denn er könnte ja theoretisch wieder wirksam werden, wie z.B. durch Anfechtung/ Gerichtsurteil; es sei denn, es gab ein Verfahren, dass der BPlan aufgehoben wurde, dann ist er weg.“
Diese Benamung erzeugt bei den Anwendern Verwirrung:
„Was uns nicht klar ist, was bedeutet der Begriff Untergegangen? Das ist ja nicht außer Kraft. Aber auch wenn ein Plan durch eine Änderung außer Kraft gesetzt wurde, muss er ja trotzdem noch sichtbar sein. Denn er könnte ja theoretisch wieder wirksam werden, wie z.B. durch Anfechtung/ Gerichtsurteil; es sei denn, es gab ein Verfahren, dass der BPlan aufgehoben wurde, dann ist er weg.“
Unklare Definition
Keine
Beschluss: Akzeptiert und erweitert
BP_Rechtsstand:
Analog zu BP wird auch FP_Rechtsstand angepasst.
XP_RechtscharakterPlanaenderug: