Neuer Rechtsstand „aufgehoben“

XPLAN-270
  • 5.2
Geprüft
  • BPlan
  • Hinzufügen eines neuen Enumerationswertes Aufgehoben=5500 (Der Plan wurde durch förmliches Verfahren aufgehoben).
  • Änderung der Definition von 5000 (Untergegangen): Der Plan wurde außer Kraft gesetzt oder für nichtig erklärt.
Im Objektartenkatalog ist der Rechtsstand Untergegangen so definiert: „Der Plan wurde aufgehoben oder für nichtig erklärt“
Diese Benamung erzeugt bei den Anwendern Verwirrung:
„Was uns nicht klar ist, was bedeutet der Begriff Untergegangen? Das ist ja nicht außer Kraft. Aber auch wenn ein Plan durch eine Änderung außer Kraft gesetzt wurde, muss er ja trotzdem noch sichtbar sein. Denn er könnte ja theoretisch wieder wirksam werden, wie z.B. durch Anfechtung/ Gerichtsurteil; es sei denn, es gab ein Verfahren, dass der BPlan aufgehoben wurde, dann ist er weg.“
Unklare Definition
Keine
 

Kommentare

Beschluss: Akzeptiert und erweitert

BP_Rechtsstand

  • Neue Einträge in der Enumeration Aufgehoben=50000 (Der Plan wurde durch ein förmliches Verfahren aufgehoben); AusserKraft=50001 (Der Plan ist ohne förmliches Verfahren z.B. durch Überplanung außer Kraft getreten)
  • Neue Definition von 5000(Untergegangen): Der Plan wurde außer Kraft gesetzt.
    Analog zu BP wird auch FP_Rechtsstand angepasst.

XP_RechtscharakterPlanaenderug

  • Neue Einträge in der Enumeration Aufhebungsverfahren=20000 (Das altes Planrecht wurde durch förmliches Verfahren aufgehoben); Ueberplanung=20001 (Der alte Plan tritt ohne förmliches Verfahren außer Kraft)