Abbildung des neuen Abschnittes §6a Abs. (4) der BauNVO
XPLAN-253
- 4.1
Geprüft
- BPlan
Einführung neuer Attribute in BP_BaugebietsTeilFlaeche und BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche:
- wohnnutzungErdgeschossStrassenseite: BP_Zulaessigkeit [0..1] (Nr. 1.)
- ZWohn:Integer[0..1] (Nr. 2)
- GFAnteilWohnen: Scale[0..1] (Nr. 3)
- GFWohnen: Area [0..1] (Nr. 3)
- GFAnteilGewerbe: Scale [0..1] (Nr. 4)
- GFGewerbe: Area [0..1] (Nr. 4)
BP_Zulaessigkeit: Enumeration mit Einträgen zulässig, nicht zulässig, ausnahmsweise zulässig)
Der vorliegende Entwurf der BauNVO enthält den neuen Abschnitt §6a Abs. (4):
Für urbane Gebiete oder Teile solcher Gebiete kann festgesetzt werden, dass in Gebäuden
1. im Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zulässig ist,
2. oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind,
3. ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist, oder
4. ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist.“
Für urbane Gebiete oder Teile solcher Gebiete kann festgesetzt werden, dass in Gebäuden
1. im Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zulässig ist,
2. oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind,
3. ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist, oder
4. ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist.“
Der neue Abschnitt der BauNVO wird im Standard nicht abgebildet.
Keine
Antragsdatum: 19.12.2016
Beschluss: akzeptiert
Umsetzung: der neue Datentyp bekommt den Namen BP_ZusaetzlicheFestsetzungen