Definition der Digitalisierungsrichtung bei Objekten mit linienhaftem Raumbezug

XPLAN-218
  • 4.1
Geprüft
  • Basis

Die Digitalisierrichtung bei Planzeichen mit gerichteter Darstellung (z.B. Einfahrtsbereiche, Baugrenzen, Schutzgebietsgrenzen). Hier gibt es in der Spezifikation (XPlanInfoDok) derzeit nur für Baugrenzen und Baulinien eine Vorgabe (die Bebaubare Fläche muss relativ links zur Richtung der Linie liegen).

Für alle anderen Linienobjekte, die inhaltliche Festlegungen zu bestimmten Flächen treffen (seien diese Flächen im Plan auch tatsächlich vorhanden oder auch nicht) muss die gleiche Vorgabe gelten: die vorhandene oder gemeinte (Teil-) Fläche muss relativ links zur Richtung der Linie liegen.

Solche Umgrenzungs-/Begrenzungslinien müssen über ein zusätzliches Attribut also solche klar gekennzeichnet werden (z.B. „UmgrenztTeilFlaeche“ = true oder EigenstaendigeLinie = false).

Dies betrifft z.B. die Linien- oder Geometrieobjekte BP_AnpflanzungBindungErhaltung, BP_AusgleichsMassnahme, BP_BereichOhneEinAusfahrtLinie, BP_EinfahrtsbereichLinie, BP_StrassenbegrenzungsLinie, BP_SchutzPflegeEntwicklungsMassnahme, FP_Abgrabung, FP_AnpassungenKlimawandel, FP_Aufschuettung, FP_Bodenschaetze. Eine vollständige Auflistung aller betroffenen Klassen (nur B- und F-Pläne) findet sich in gesonderter Anlage.

 

Für alleinstehende Linienobjekte (welche keine Umgrenzung oder Grenzabschnitte ,sondern eingeständige linienförmige Geometrie darstellen), über die ein Fließ-/Fahr-/Transport-/ o.ä. Richtung erfasst und beschrieben werden soll (z.B. Fließgewässer, Versorgungsleitungenmit Richtung ), muss die Erfassungsrichtung der Linienstützpunkte die Fließ-/Fahr-/Transportrichtung etc. von der Quelle bis zum Ziel darstellen.

Solche eigenständigen Linienobjekte müssen über ein zusätzliches Attribut also solche klar gekennzeichnet werden (z.B. „UmgrenztTeilFlaeche“ = false und / oder EigenstaendigeLinie = true). Beispiele für solche eigenständigen Linienobjekte finden sich z.B. in den Klassen BP_VerEntsorgung, FP_VerEntsorgung, FP_Gewaesser

 

In einigen Klassen können linienhafte Geometrieobjekte entweder als Umgrenzungslinie oder auch als eigenständige Linie erfasst werden. Beispiele sind z.B. BP_AnpflanzungBindungErhaltung oder FP_SchutzPflegeEntwicklung, wo teils ggf. nicht geschlossene Erhaltungsflächen abgegrenzt werden und teils Anpflanzung oder Erhaltung linienförmiger Objekte (Hecken, Baumreihen) erfasst werden. Hier wird die Wichtigkeit eines Attributs zur Unterscheidung von Grenzlinien oder eigenständigen Linien deutlich.

Es fehlt eine Vorgabe für die Linienrichtung für zahlreiche linienhafte Plan-Objekte (**_Linienobjekt und **_GeometrieObjekt)
Innen- und Außenseite von Grenzen und Fließ/Fahrt- oder Transportrichtung können nicht eindeutig über den Standard abgebildet werden.
Linien mit Richtung oder Begleitsignatur werden nach Import / Export aus XPlanGML in der richtigen Richtung / auf der richtigen Seite dargestellt.
Vgl. ausführlicher Anhang mit betroffenen Klassen aus BP_Objekt und FP_Objekt.

Kommentare

Antragsdatum: 14.10.2016

Beschluss: 

Teilweise akzeptiert:

  • Die Dokumentation muss für alle Objektklassen, bei denen die Digitalisierungsreihenfolge relevant ist, ggf. ergänzt werden
  • Es wird an geeigneter Stelle (z.B. den Konformitätsbedingungen) spezifiziert, dass flächenhafte Planinhalte (z.B. Schutzgebiete) immer mit Flächengeometrie in XPlanGML abgebildet müssen, auch wenn der Standard Liniengeometrie zulässt. Dies gilt auch, wenn der Planinhalt nur teilweise im Geltungsbereich liegt.
  • Es wird bei Objekten mit variabler Geometrie in der jeweiligen Oberklasse (z.B. BP_Geometrieobjekt) ein neues optionales Attribut flussrichtung (Typ Boolean) eingeführt. Wenn dies Attribut belegt ist, wird damit ausgedrückt, dass bei einer Liniendarstellung die Flussrichtung, repräsentiert durch die Digitalisierungsreihenfolge der Linienpunkte, relevant ist und deshalb beim Import und Export nicht geändert werden darf.