Ergänzung textlicher Konformitätsregeln bzgl. Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung auf überlagernden Flächen der Klassen BP_BaugebietsTeilFlaeche und BP_UeberbaubareGrundstueckeflaeche
- 5.2
- BPlan
Es sollten textliche Konformitätsbedingungen für die Klassen s.u. formuliert werden (nicht nur im Dokument Struktur und Konzepte!)
Vorschlag für die Formulierung:
Konformitätsbedingung für BP_Baugebietsteilfläche und BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche:
„Überlagern sich innerhalb der Flächenschlussebene zwei Flächen der Klasse BP_Baugebietsteilfläche und BP_UeberbaubareGrundstuecksflaeche
und sind in beiden Klassen zwei gleiche Attribute mit unterschiedlichen Werten belegt, so gilt auf der gemeinsamen Schnittfläche die Festlegung des Attributs der Klasse BP_UeberbaubareGrundstuecksflaeche (vgl. auch „XPlanung Struktur und Konzepte“ Abschnitt 8.5 letzter Absatz).“
Konformitätsbedingung für BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche:
„Flächen der Klasse BP_UeberbaubareGrundstuecksflaeche dürfen sich innerhalb derselben Ebene und auf den gleichen Geschossen / gemeinsamen Geschossbereichen (geschossMin und geschossMax) nicht gegenseitig überlagern.
Die Definition überlagernder BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaechen muss für jede Ebene / jeden Geschossbereich eindeutig definiert sein.
So dürfen sich z.B. zwei Flächen der Klasse BP_UeberbaubareGrundstuecksflaeche nicht überlagern, die auf derselben Ebene liegen, und deren Attribute geschossMin und geschossMax nicht belegt sind. Es dürfen sich weiterhin zwei Flächen dieser Klasse nicht überlagern, wenn diese nicht eindeutig unterschiedliche Geschosse bzw. Geschossbereiche definieren. Sind sowohl die Attribute Ebene <> 0 als auch geschossMin und geschossMax belegt, so gelten prioritär die Werte aus geschossMin und geschossMax)*“
*Anmerkung: Diese Prioritätsregel könnte auch anders herum lauten (Ebene <> 0 überschreibt geschossMin und geschossMaß), aber es sollte definiert werden, welches Attribut im Zweifel Priorität hat.
Eine solche Erfassung ist zwar nach einhelliger Meinung der AG Modellierung fachlich inplausibel und falsch, verstößt jedoch derzeit gegen keine über den Standard definierte Regel oder Konformititätsbedingung. Solche Datensätze können dann nicht importiert werden, da unklar ist, welche der widersprüchlichen Festsetzungen auf der Überlagerungsfläche gültig ist. Weiterhin besteht für die Software-Hersteller keine über den Standard legitimierte Möglichkeit, gegen solche fachlichen Inplausibilitäten zu argumentieren.
1. Probleme beim Import und
2. hohe Aufwände bei Supportmitarbeitern/ im 3rd Level Support. Es fehlt dann eine klare über den Standard formulierte Regel, mit deren Hilfe gegen die datenerfassenden Stelle argumentiert werden kann.
Beschluss: teilweise akzeptiert
Die Umsetzung ist z.T. erst in Version 6.0 möglich
Auf die Definition von Konformitätsregeln, die die Überlagerung von Objekten BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche regeln, wird verzichtet. Stattdessen sollen die XPlanGML-Konzepte, wie Objekte unterschiedlichen vertikalen Bereichen zuzuordnen sind, im Leitfaden an Hand von Beispielen erklärt werden.
Die gleichzeitige Belegung des gleichen Attributs in BP_BaugebietsTeilFlaeche und in einem überlagernden Objekt BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche wird in Version 6.0 durch eine Konformitätsbedingung ausgeschlossen. Gleichzeitig soll für Version 6.0 überprüft werden, ob einzelne der redundanten Attribute in einer der beiden Klassen gestrichen werden können. In der Dokumentation von Version 5.3 wird auf die in 6.0 zu erwartenden Änderungen hingewiesen.