Flächenschluss bei "zukünftig wegfallenden" Festsetzungen

XPLAN-176
  • 4.1
Geprüft
  • BPlan

Geeignete Präzisierung bzw. Ergänzung der Konformitätsbedingung 2.2.1.1, die präzise festlegt, in welchen Spezialfällen sich Flächenschlussobjekte überlappen dürfen.

XPlanGML lässt zu, dass Planinhalte als "zukünftig wegfallend" klassifiziert werden. Festsetzungen des BPlans können zusätzlich zeitliche oder sachliche Bedingungen haben, die ihre Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit steuern. Wenn in einem Plan gleichzeitig eine "zukünftig wegfallende" Festsetzung und die Folgenutzung spezifiziert sind, resultiert dies bei Flächenschlussobjekten immer in einer Verletzung der Konformitätsbedingung 2.2.1.1 (Flächenschlussbedingung), auch wenn die gleichzeitige rechtliche Gültigkeit der Festsetzungen ausgeschlossen ist.
In Sonderfällen kann ein BPlan nicht vollständig ohne Verletzung einer Konformitäts-bedingung in XPlanGML abgebildet werden.
Keine
Ist es zulässig, eine „zukünftig wegfallende“ Festsetzung und die Folge-Festsetzung zu spezifizieren, ohne gleichzeitig Gültigkeitsbedingungen anzugeben?

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Originelles Antragsdatum: 17.06.2015