Definition BP_TechnischeMassnahmenFlaeche: zweckbestimmung

XPLAN-155
  • 5.2
Geprüft
  • BPlan

Korrigieren der Definition in:

Klassifikation der durchzuführenden Maßnahmen nach §9, Abs. 1, Nr. 23 BauGB.

In der Definition von BP_TechnischeMassnahmenFlaeche: zweckbestimmung wird nur auf §9 Abs. 1 Nr. 23a verwiesen. Die entsprechende Enumeration BP_ZweckbestimmungenTMF schließt aber auch die Nr. 23b und c ein.
Unvollständige Definition
Keine
 

Kommentare

Beschluss: akzeptiert

Umsetzung: Änderung der Definition wie im CR beschrieben.