Definition BP_TechnischeMassnahmenFlaeche: zweckbestimmung
XPLAN-155
- 5.2
Geprüft
- BPlan
Korrigieren der Definition in:
Klassifikation der durchzuführenden Maßnahmen nach §9, Abs. 1, Nr. 23 BauGB.
In der Definition von BP_TechnischeMassnahmenFlaeche: zweckbestimmung wird nur auf §9 Abs. 1 Nr. 23a verwiesen. Die entsprechende Enumeration BP_ZweckbestimmungenTMF schließt aber auch die Nr. 23b und c ein.
Unvollständige Definition
Keine
Beschluss: akzeptiert
Umsetzung: Änderung der Definition wie im CR beschrieben.