Neue Konformitätsbedingung für XP_ExterneReferenz und XP_SpezExterneReferenz
XPLAN-150
- 5.2
Geprüft
- Basis
Einführung einer neuen Konformitätsregel 3.2.4.2 für XP_ExterneReferenz und
XP_SpezExterneReferenz, dass mindestens eines der Attribute referenzName und/oder
referenzURL belegt sein muss.
Die Spezifikation der Klasse XP_ExterneReferenz lautet: „Verweis auf ein extern gespeichertes Dokument, einen extern gespeicherten, georeferenzierten Plan oder einen Datenbank-Eintrag.
Einer der beiden Attribute "referenzName" bzw. "referenzURL" muss belegt sein.“ Der zweite Teil der Spezifikation wurde bisher nicht durch eine Konformitätsregel formalisiert und wird deshalb bei einer Konformitätsprüfung auch nicht überprüft.
Einer der beiden Attribute "referenzName" bzw. "referenzURL" muss belegt sein.“ Der zweite Teil der Spezifikation wurde bisher nicht durch eine Konformitätsregel formalisiert und wird deshalb bei einer Konformitätsprüfung auch nicht überprüft.
Semantische Fehler bei der Benutzung der Klassen XP_ExterneReferenz und
XP_SpezExterneReferenz werden bei der Validierung nicht erkannt.
XP_SpezExterneReferenz werden bei der Validierung nicht erkannt.
Keine
Beschluss: akzeptiert
Umsetzung: Einführung der vorgeschlagenen neuen Konformitätsregel. In Version 6.0 werden eventuell beide Attribute zu Pflichtattributen.