Kardinalität von gehoertZuBereich in XP_Objekt
- 5.3
- 5.2
- Basis
- Konformitätsbedingung
- XML-Schemata
Wir sind bislang immer davon ausgegangen, dass jedes XP_Objekt einem XP_Bereich zugeordnet sein muss, sich diese beiden also gegenseitig referenzieren.
Nun ist uns ein XPlan-GML eingereicht worden, in dem zahlreiche Plan-Objekte keinem Bereich
zugeordnet sind. Anders herum referenziert auch kein Bereich über planinhalt diese Objekte.
Nun hat aber das Attribut gehoertZuBereich in XP_Objekt die Kardinalität 0..1. Von daher ist das
GML formell valide und auch die Konformitätsbedingung 3.1.3.3 ist erfüllt.
Fachlich erschließt sich uns nicht die Absicht dahinter.
Ist es tatsächlich vorgesehen, dass es XP_Objekte gibt, die keinem XP_Bereich zugeordnet sind?
Wenn ja, was ist der fachliche Anwendungsfall dafür?
Die Änderung der Kardinalität wäre natürlich ein Änderungsantrag für 6.0; wir bitten jedoch schon zuvor um eine fachliche Klärung, wie der Fall einzuordnen ist.
Änderung der Kardinalität (oder, falls dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, eine Konformitätsbedingung) würde Anwender zwingen, die Referenzierung des Bereichs für alle Plan-Objekte vorzunehmen.
Beschluss: akzeptiert, aber erst in Version 6.0 umgesetzt.
Umsetzung: In Version 6.0 muss die Relation gehoertZuBereich (XP_Objekt --> XP_Bereich) belegt werden. In V. 5.3 wird auf die zukünftige Änderung hingewiesen.