2020-29 Isolierte Befreiung und Abweichung

XBAU-97
  • 2.3-E1
Geprüft
Do., 11.08.2022 - 14:22
Fertig
Do., 12.11.2020 - 15:21
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  • Spezifikation

Welche baulichen Anlagen ohne eine Baugenehmigung errichtet und/oder in ihrer Nutzung oder allgemein geändert werden dürfen, ist in § 61 Musterbauordnung (MBO) bzw. den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften festgelegt. Für diese Bauvorhaben muss grundsätzlich kein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren und auch kein Freistellungsverfahren durchgeführt werden.

Die Baugenehmigungsfreiheit entbindet aber nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an die baulichen Anlagen gestellt werden (§ 59 Abs. 2 MBO).

Wer genehmigungsfrei baut, ist selbst dafür verantwortlich, dass alle für das Bauvorhaben geltenden Vorschriften, z.B. die gesetzlichen Abstandsflächen, die anerkannten Regeln der Technik, die Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder einer örtlichen Bauvorschrift, eingehalten werden.

Sofern ein genehmigungsfreies Bauvorhaben nicht allen einzuhaltenden Vorschriften entspricht, kann eine isolierte Abweichung oder Befreiung (§ 67 MBO) von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes oder eine Abweichung von einer Bauvorschrift in Betracht kommen. Im bayerischen Projekt wurde hierfür der Assistent „Isolierte Abweichung oder Befreiung“ programmiert.

 

Auch bei diesem Antrag hat eine Nachbarbeteiligung zu erfolgen (§ 70 MBO).

Wenn man bei der Beteiligung der Nachbarschaft im bayerischen Antragsassistenten für die isolierte Abweichung oder Befreiung angibt, dass eine Zustimmung (noch) nicht erteilt worden sei, muss man wählen, ob der Nachbarschaft ein positiver Bescheid zugestellt werden soll (Feld positive_zustellung_ja_nein), vgl. § 70 Abs. 3 MBO. Eine Entsprechung in XBau hierfür fehlt, ist aus dem oben gesagten aber erforderlich.

Kommentare

XBau-EG am: 2020-11-10

Das Anliegen wird für die Umsetzung im BayernPortal benötigt.

Auch für andere Länder entsprechend relevant.

Soll gemäß Lösungsvorschlag des Antragstellers eingearbeitet werden.

Der Lösungsvorschlag wurde umgesetzt:

  • In der Nachricht "abweichung.antrag.0220" wurde ein optionales Element prozessmerkmale aufgenommen
  • Im Datentyp "Prozessmerkmale" wurde im Elemement "nachbarbeteiligungForm" ein weiteres optionales Element "zustellungPositiverBescheidAnNachbarn" vom Typ xs:boolean ergänzt

Zusätzlich zum Lösungsvorschlag wurde das optionale Element prozessmerkmale ebenso in der Nachricht "abweichung.antragGeaendert.0222" ergänzt.

Status: Erledigt

QS durch Leitstelle am: 05.05.2021

Kein Befund.