XL: Nachrichtentransport Business to Government B2G
- Infrastruktur & Technik
- Kernmodul
XLeitstelle am 2020-11-02
Es soll ermöglicht werden, Nachrichten mit der Bauaufsichtsbehörde auszutauschen, die nicht über ein OZG-Portal erfasst/gesendet/empfangen werden, sondern direkt über eine beim Antragsteller installierte Anwendung bzw. einen Antragsdienst.
Ein Anwendungsfall hierfür sind Telekommunikationsunternehmen, die über ein eigenes Antragsportal Bauanträge für die Errichtung von 5G-Funkmasten bundesweit XBau-konform erstellen und an die zuständige Bauaufsichtsbehörden übermitteln wollen.
Weitere Anwendungsfälle sind im Rahmen der Verfahren zum Breitbandausbau:
- die Kommunikation mit Wegebaulastträgern (B2G, G2B)
- Beteiligungsnachrichten z.B. mit Naturschutzbehörden (B2G, G2B)
- Mitnutzungsanfragen bei anderen Infrastrukturbetreibern (B2B)
Oder im klassischen XBau (Hochbau):
- Kommunikation zwischen Bauherr und Prüfingenieur
Es ist zu klären, mit welchen Maßnahmen diese "Business to Government" (B2G) Kommunikation realisiert werden kann. Diese sollen dann zügig umgesetzt werden.
Kommentare
EG21-01 16.03.2021
Welcher Scope der Nachrichten wird benötigt?
- alle Nachrichten, die von der Rolle Bauherr gesendet oder empfangen werden
Lösungsansatz
- in den Nachrichtenköpfen die Möglichkeit schaffen, dass Nicht-Behörden teilnehmen können
- in den Nachrichtenköpfen ggf. auch die Möglichkeit schaffen, in einer Nicht-DVDV-Infrastruktur zu kommunizieren
Die anderen offenen Fragen (s.o.) beziehen sich nicht auf die XBau-Umsetzung im engeren Sinne.
Es sind zu beteiligen:
- Fachmodul Breitband
- Vertreter der Telekom
Der CR kann in die Umsetzung gehen.
Der CR soll noch mal neu geprüft werden.
Im ersten Schritt in Abstimmung mit der XLeitstelle
- welche Erkenntnisse aus der XBreitband-Umsetzung 2022-23 sind zu berücksichtigen
- gibt es aktualisierte Ziele zu dem Anliegen dieses CRs
XBau-EG am: 2020-11-09
Diskussion des Anliegens
Müsste nicht aktuell der Bedarf schon abgedeckt sein? Welche Hürden / Defizite sind zu diagnostizieren, so dass es Anpassungsbedarf aus XBau-Sicht gibt?
Strenggenommen ist A aber kein XBau-Thema im engeren Sinne, sondern fällt in den Bereich der technischen Infrastruktur der Nachrichtenübertragung. Um das Bild vollständig zu machen, sollen solche Aspekte auch im XBau-EG aber weiterhin thematisiert werden. Die Leitstelle ist hier auch im Gespräch mit den DVDV-Verantwortlichen (IT-Planungsrat, FITKO, …).
Thema B ist für die XBau-Standardisierung aber höchst relevant.
Offene Fragen
Prinzipielle Punkte:
Bedarf:
In Bayern wird für die Antragstellung der Weg über das BayernPortal verpflichtend vorgegeben werden.
Die Steuerung bleibt beim Land bzw. den Behörden (wird nicht durch DVDV-Verwendung und den B2G-Mechanismen, die XBau schafft, präjudiziert).