2020-31 Digitaler Bauantrag Bayern; Nutzungsaufnahme
- 2.3-E1
- Spezifikation
Der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 Bayer. Bauordnung – BayBO bzw. § 82 Abs. 2 Musterbauordnung - MBO). Der bayerische Assistent ermöglicht es, eine Anzeige der Nutzungsaufnahme digital einzureichen. Die Anzeige gelangt direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Folgende Änderungsanforderungen zur technischen Operabilität, insbesondere im Hinblick auf Hybridvorgänge (s. Änderungsanforderung CR-2020-30) sind notwendig:
- ** Nutzungsaufnahme bei Genehmigungsfreiheit
Auch hier stellt sich das Problem der Nutzungsaufnahme bei genehmigungsfreien Vorhaben (s. CR-2020-30). XBau benötigt das Aktenzeichen, um einen Bezug herstellen zu können. In einem genehmigungsfreien Verfahren liegt ein solches aber nicht vor, stattdessen müsste hier das Datum der Einreichung der Bauunterlagen UND das Datum der Baubeginnsanzeige übertragen werden. Es müsste das Element /bezug um die Felder "datumEingereicht" und "datumBaubeginnanzeige" und "datumGenehmigungErteilt" (Feldnamen nur Vorschläge) ergänzt werden, um auch einen Bezug zu Vorgängen herstellen zu können, die noch kein Aktenzeichen haben. Ferner muss das betreffende Grundstück mit übertragen werden können.
- ** Beteiligte
In der Nachricht 0910 fehlt das Element /beteiligte. Bei Hybridvorgängen (s. CR-2020-30) besteht aber keine Möglichkeit, über das Element /bezug die Beteiligten abzufragen. Es sollte das Element /beteiligte in die Nachricht aufgenommen werden, mit den Kindelementen /bauherr und /bevollmaechtigter. Die Abfrage der Beteiligten ist nicht nur bei Hybridvorgängen, sondern auch bei zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen zwischen Bauantragsstellung, Baubeginnsanzeige und Nutzungsaufnahme (Veräußerung, Wechsel Bevollmächtige etc.) fachlich notwendig.
- ** Sachverhalt
Das Element /sachverhalt in der Nachricht 0910 erfasst nur das Datum der geplanten Nutzungsaufnahme. Eine Referenzierung über das Element /bezug ist nicht ausreichend. Fachlich und rechtlich notwendig sind ferner folgende Kindelemente:
- Bezeichnung des Vorhabens
- Standsicherheit bescheinigt Ja/Nein
- Brandschutz bescheinigt Ja/Nein
- Gebäudeklasse 4 Ja/Nein
- wiederkehrende Prüfungen Ja/Nein
Dies entspricht der Rechtslage nach § 82 Abs. 2 MBO.
Kommentare
Der Lösungsvorschlag wurde wiefolgt umgesetzt. Zu:
A: Analog zum CR XBAU-92 Geprüft (2020-30 Digitaler Bauantrag Bayern; Baubeginnsanzeige) wurde das Element "bezug" in der Nachricht "anzeige.nutzungsaufnahme.0910" erweitert.
B: Die Anforderungen sind bereits durch den CR-2020-35 Vereinfachung der Struktur Beteiligte abgedeckt und umgesetzt.
C: Analog zum CR XBAU-92 Geprüft (2020-30 Digitaler Bauantrag Bayern; Baubeginnsanzeige) wurde das Element "verortung" in der Nachricht "anzeige.nutzungsaufnahme.0910" ergänzt.
D: Analog zum CR XBAU-92 Geprüft (2020-30 Digitaler Bauantrag Bayern; Baubeginnsanzeige) sind die fünf Elemente "bezeichnungVorhaben", "standsicherheitBescheinigt", "brandschutzBescheinigt", "gebaeudeDerKlasse4" und "wiederkehrendePruefungenErforderlich" sind als Kindelemente des Elements "nachweise" der Nachricht "anzeige.nutzungsaufnahme.0910" aufgenommen worden.
Status: Erledigt.
XBau-EG am: 2020-11-10
Das Anliegen ist analog zum Anliegen in CR-2020-30 Baubeginnsanzeige.
Der CR soll behandelt werden.
Sollte vom Prozess her im Zusammenhang verstanden werden.
Aus Sicht BayernPortal: die Änderungen werden benötigt, um diesen Assistenten wie geplant umzusetzen.
Status in Arbeit