2020-06 Digitaler Bauantrag Bayern; Nachbarbeteiligung
- 2.2
- Spezifikation
- Nachbar generell
Das digitalen Bauantrages des Freistaats Bayern sieht die Nachbarbeteiligung entsprechend der Rechtslage nach der Bayer. Bauordnung (BayBO) vor. Die Nachbarn müssen bei der Antragstellung benannt werden.
Es kann bereits vor der Antragstellung bei der Bauaufsicht eine entsprechende Nachbarbeteiligung erfolgen. In diesem Fall sind entsprechende Nachweise dem Antrag beigefügt.
Auf Antrag kann die Gemeinde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO Eigentümer benachrichtigen.
Ein Nachbar kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.
Im Rahmen des Antrags werden u.a. die folgenden Angaben erfasst:
- Gemarkung des Nachbargrundstücks
- Flur-Nr. des Nachbargrundstücks
- Der Nachbar ist [1: natürliche 2: juristische Person]
- Anrede des Nachbarn – wenn natürliche Person [1: Herr 2: Frau 3: keine Angabe]
- Titel des Nachbarn – wenn natürliche Person (optional)
- Nachname des Nachbarn – wenn natürliche Person
- Vorname des Nachbarn – wenn natürliche Person
- Name des Nachbarn – wenn juristische Person
- Anrede des Ansprechpartners – wenn Nachbar juristische Person
- Nachname des Ansprechpartners – wenn Nachbar juristische Person
- Vorname des Ansprechpartners – wenn Nachbar juristische Person
- Straße, Hausnummer des Nachbarn
- Postleitzahl des Nachbarn
- Ort des Nachbarn
- E-Mail des Nachbarn
- Telefon des Nachbarn
- Fax des Nachbarn
- Wurde die Zustimmung durch den Nachbarn erteilt?
- Sonderformen der Nachbarbeteiligung nach Bayer. Rechtslage
Weiterhin werden folgende Formen der Nachbarbeteiligung, die nach der Bayer. Rechtslage möglich sind, abgefragt:
- Wird gem. Art. 66a Abs. 1 BayBO beantragt, das Bauvorhaben öffentlich bekannt zu machen?
- Ist eine verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung nach Art. 66a Abs. 2 BayBO durchzuführen?
Mit den Änderungsanforderungen wird der bayerischen Rechtslage entsprochen, um die Nachbarbeteiligung durchzuführen. Eine Abbildung in der aktuellen Version von XBau ist nicht vorhanden. Für die Vorgangsbearbeitung ist allerdings eine Aufnahme aus Sicht des Freistaats Bayern unumgänglich.
Kommentare
YR am: 2020-05-27
Die Parameter zum zu beteiligenden Nachbarn aufnehmen (Grundstück des Nachbarn; Personendaten des Nachbarn).
In Nachricht 0200 ergänzen (bzw. Typ BeteiligteBauprojektInPlanung):
- neu: Element nachbar (0…n)/ Typ Nachbarschaft
- eigentuemer – Datentyp „Akteur“, Kardinalität 1..n
- grundstueck – Datentyp „Grundstueck“
- hatZugestimmt – Datentyp „Boolean“ (wurde die Zustimmung durch den Nachbarn erteilt?)
B.
Als Formen der Nachbarbeteiligung, die nach der Bayer. Rechtslage möglich sind, werden vom Antragsteller abgefragt:
- wird beantragt, das Bauvorhaben öffentlich bekannt zu machen?
- ist eine verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen?
Erweiterung der Antragsnachrichten um:
nachbarbeteiligung (Typ NachbarbeteiligungForm)
- „oeffentlicheBekanntmachung“ – Datentyp „Boolean“
- „oeffentlichkeitsbeteiligungVerpflichtend“ – Datentyp „Boolean“
Status Umsetzung im Standard
YR am: 2020-08-28
zu A
- der Typ BeteiligteBauprojektInPlanung wurde entsprechend erweitert (ist im Datentyp Bauvorhaben enthalten)
- die Antragsnachrichten sind dadurch um die benötigten Angaben erweitert
- siehe Abschnitt 5.2.1.1 BeteiligteBauprojektInPlanung
zu B
- es wurde der neuen Typ Prozessmerkmale definiert (Abschnitt 5.2.2.1 Prozessmerkmale)
- enthält ein Objekt nachbarbeteiligungForm, das die benötigten Informationen abdeckt
- (außerdem wurde hier das optionale Element verfahrensart integriert – siehe CR-2020-01)
- wird eingesetzt in den Nachrichten 0200 und 0202
Die Versionshistorie wurde angepasst.
Status erledigt
XLeitstelle am: 2020-03-31
Nachbarschaft war schon in Bauvorhaben-Map enthalten.
Die Felder beteiligte:oeffentlichkeit:oeffentlicheBekanntmachungErforderlich / ...oeffentlichkeitsBeteiligungErforderlich / ...nachbarbeteiligungErforderlich wurden hinzugefügt