2020-16 Art der Baulichen Anlage

XBAU-76
  • 2.2
Geprüft
Mi., 10.08.2022 - 14:26
Fertig
Mo., 05.10.2020 - 13:20
priority-icon Medium
  • Spezifikation

Die XBau-Struktur „gegenstand/artDerBaulichenAnlage“ umfasst in der aktuellen Fassung die Elemente

artDesGebaeudes
artDerSonstigenAnlage
artNichtAufgefuehrt

 von denen mindestens eines zwingend vorhanden sein muss. Dies macht es erforderlich, dass es auch im Rahmen der dialoggestützten Antragstellung erfasst werden muss. Da diese Informationen im Rahmen der bayerischen Prozesse keine weitere Verwendung finden, sind dies für den Antragsteller unnötige Schritte, die vermieden werden müssen und die auch nicht sinnvoll vermittelt werden können.

Kommentare

XBau-EG am: 2020-03-17

wurde "ent-pflichtet"

 

QS durch XLeitstelle am: 2020-10-23

CR ist nachvollziehbar und gemäß dem CR-Dokument umgesetzt.

(Zusätzlich wurde die Struktur "ArtDerBaulichenAnlage" umgestaltet, so dass auch Nichtwohngebäude und Sonstioge bauliche Anlagen abgebildet werden können.