2020-16 Art der Baulichen Anlage
XBAU-76
- 2.2
Geprüft
Mi., 10.08.2022 - 14:26
Fertig
Mo., 05.10.2020 - 13:20
- Spezifikation
Die XBau-Struktur „gegenstand/artDerBaulichenAnlage“ umfasst in der aktuellen Fassung die Elemente
artDesGebaeudes
artDerSonstigenAnlage
artNichtAufgefuehrt
von denen mindestens eines zwingend vorhanden sein muss. Dies macht es erforderlich, dass es auch im Rahmen der dialoggestützten Antragstellung erfasst werden muss. Da diese Informationen im Rahmen der bayerischen Prozesse keine weitere Verwendung finden, sind dies für den Antragsteller unnötige Schritte, die vermieden werden müssen und die auch nicht sinnvoll vermittelt werden können.
XBau-EG am: 2020-03-17
wurde "ent-pflichtet"