2018-04 Kardinalität BeteiligteBauprojekt

XBAU-59
  • 2.1
Geprüft
Mo., 08.08.2022 - 15:08
Fertig
Mo., 20.01.2020 - 16:44
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  • Spezifikation

Derzeit ist in der Datenstruktur BeteiligteBauprojektInPlanung ein Entwurfsverfasser zwingend erforderlich.

Dadurch können aber nicht verfahrensfreie Bauvorhaben, bei denen ein Entwurfsverfasser nicht zwingend erforderlich ist (§ 65 Abs. 1 Satz 2 MBO), nicht übermittelt werden.

Daher soll die Struktur entwurfsverfasser optional (Kardinalität 0..1) sein. Gleiches gilt für die Struktur bauleiter in der Datenstruktur BeteiligteBauprojektUmsetzung.

Kommentare

IB / YR am: 2018-01-11

  • Gegenstand: Kardinalität zweier Elemente soll angepasst werden in den Typen BeteiligteBauprojektInPlanung und BeteiligteBauprojektUmsetzung
  • Bewertung IB: Im § 65 Abs. 1 Satz 2 geht es m. E. um die Unterschrift des Entwurfsverfassers auf den Bauvorlagen, die in diesen Fällen entfallen kann. Formal ist ein Entwurfsverfasser nach § 53 i.V.m. § 54 MBO für die Antragstellung von nicht verfahrensfreien Vorhaben erforderlich.
  • Kommentar YR: Scheint eine relevante, Diskussion zu sein. Der Punkte lässt sich ggf. aber zügig klären.

EG XBau am: 2018-03-02

Im Änderungsanliegen wird die zwingende Erforderlichkeit des Entwurfsverfassers bei den Beteiligten eines Bauprojektes angesprochen.

Die Erforderlichkeit ist nicht in jedem Fall gegeben. Beispiele stellen die verfahrensfreien Bauvorhaben dar. Dieser Umstand wird genauer spezifiziert in § 65 (1) MBO. Hier geht es um die Unterschrift des Entwurfsverfassers, die entfallen kann, wenn Bauvorlagen von Fachkräften verfasst werden, die nicht bauvorlagenberechtigt sind.

Einigung bestand in Hinblick der Notwendigkeit der Implementierung von § 65 (1) der Musterbauordnung (MBO).

Die Umsetzung in XBau steht weiterhin zur Diskussion.

Status eingeplant

XBau-EG am: 2018-06-12

Anliegen ist berechtigt.

Laut MBO ist bei allen BG-Verfahren Entwurfsverfasser Pflicht, bei verfahrensfreien nicht.

Das ist in den Bauordnungen der Länder anders (z.B. NRW). Es ist eine personen- oder verfahrensabhängige Entscheidung.

Bei der Umsetzung sollen negative Seiteneffekte vermieden werden (in 90% der Fälle ist ein Entwurfsverfasser einzutragen).

Aufwand für das EG:     mittel

Release C:                           ja

 

Status in Arbeit

XBau-EG am: 2018-09-17

Elemente entwurfsverfasser soll optional (Kardinalität 0..1) sein. Dokutext: "Hier ist die Person einzutragen, die am Verfahren als Entwurfsverfasser beteiligt ist. Falls kein Entwurfsverfasser für das Bauvorhaben benötigt wird, kann dieses Element entfallen."

Gleiches gilt für die Elemente bauleiter und bauunternehmer des Datentyps BeteiligteBauprojektUmsetzung.

Status Umsetzung im Standard

YR am: 2018-10-26

Änderungen wurden umgesetzt, wie in der Bearbeitung vom 17.09.2018 vorgegeben.

Die Versionshistorie wurde aktualisiert.

Status erledigt