2017-20 Anzeige Beseitigung

XBAU-52
Geprüft
Mo., 08.08.2022 - 14:57
Fertig
Mo., 20.01.2020 - 10:23
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  • Spezifikation

Anzeige einer geplanten Beseitigung

  • Beseitigung ist Sonderfall, weil nicht genehmigungspflichtig (i. Ggs. zu z.B. Errichtung oder Änderung)
  • Vorgang "Anzeige einer geplanten Beseitigung" könnte zusätzlich zu den aktuell abgedeckten Maßnahmen (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung) in XBau abgebildet werden
  • Daten, die für diesen Fall zu übermitteln sind:
    • Tatsache des Abbruchs
    • Gegenstand (Anschrift; welche Art Gebäude)
    • bei Gebäuden: freistehend / nicht-freistehend
    • bei Gebäuden falls > 10 m: Angabe der Höhe (m)

Kommentare

XBau-EG am: 2018-03-02

Die Relevanz des CRs ist gegeben.

Die Vorschrift aus § 61 (3) MBO soll in XBau umgesetzt werden. Es ist zu definieren, welche Anforderungen für einen Lösungsvorschlag existieren.

Der CR ist einem Release zuzuordnen.

 

Status eingeplant

XBau-EG am: 2018-06-12

Ist ein wichtiger Vorgang, ist relevant für die Datenlieferung an die Statistik.

Aufwand für das EG:     mittel
Release C:                           ja

Thema realisiert Potential. Falls Kapazität, in Release C zu realisieren (Priorität größer als beim Thema Baulastlöschung und gleich CR-2017-19 Überwachungspfl Anlagen Prüfbericht)

Status eingeplant

OB, XLeitstelle am: 2018-07-19

Folgende Maßnahmen sind nötig für eine Umsetzung:

  • Ergänzung der Codeliste Baumaßnahme um einen 5. Eintrag mit dem Wert „Beseitigung“ (Beschreibung: Verfahrensfreie Beseitigung nach § 61 MBO Musterbauordnung (3))
  • Der Vorgang AnzeigeBeseitigung könnte (angelehnt an die XBau-Darstellung von Anzeige Baubeginn auf folgende Weise als neuer Prozess abgebildet werden:

 

 

  • Die zu übermittelnden Daten sind:
    • Tatsache des Abbruchs
    • Gegenstand (Anschrift; welche Art Gebäude)
    • bei Gebäuden: freistehend / nicht-freistehend
    • bei Gebäuden falls > 10 m: Angabe der Höhe (m)
  • Diese Daten sind vollständig abgedeckt mit dem Datentyp Bauvorhaben durch die Elemente gegenstand und verortung.

 

Status in Arbeit

XLeitstelle am: 2018-08-28

Aussagen der Paragrafen der Musterbauordnung, die das Thema Abbruch bzw. die Beseitigung baulicher Anlagen betreffen

 

Paragraf Zusammenfassung Zitat aus MBauO
§53 (1) s1 Der Bauherr bestellt geeignete Beteiligte nach §§54, 55, 56, es sei denn, er ist selbst in den entsprechenden Gebieten kompetent (54: Entwurfsverfasser, 55: Abbruchunternehmer, 56: Bauleiter) Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines nicht verfahrensfreien Bauvorhabens sowie der Beseitigung von Anlagen geeignete Beteiligte ... zu bestellen, soweit er nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen nach diesen Vorschriften geeignet ist. Dem Bauherrn obliegen außerdem die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise.
§57 (1) s2 Die untere Bauaufsichtbehörde ist zuständig Für den Vollzug dieses Gesetzes sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung ... ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.
§58 (2) s1 Diese muss überwachen, ob die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere Behörden zuständig sind.
§59 (2) Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden  
§61 (3) Abbruch ist verfahrensfrei, bei
1.       Anlagen nach (1) -> eingeschossige Gebäude < 10 m2, Garagen, etc... pp.
2.       freistehenden Gebäuden der GKL 1 & 3
3.       Anlagen, die keine Gebäude sind < 10 m Höhe
  • bei nicht frei stehenden Gebäuden Standsicherheitsnachweis für angrenzende Gebäude
Verfahrensfrei ist die Beseitigung von
1. Anlagen nach Absatz 1,
2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.
 
s5: ...§ 72 Abs. 6 Nr. 3, Abs. 8 gilt entsprechend.
§72 (6) 3. Es muss eine Baubeginnanzeige vorliegen (sagt §61 (3) Satz 5) Mit der Bauausführung oder mit der Ausführung des jeweiligen Bauabschnitts darf erst begonnen werden, wenn.....
3. die Baubeginnsanzeige der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
§72 (8) Dies muss nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten erneuert werden Der Bauherr hat ... die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).
§85 (3) 1. Umfang, Inhalt & Anzahl der erforderlichen Unterlagen kann die oberste Bauaufsicht durch Rechtsverordnung vorschreiben - bei Beseitigung von freistehenden Gebäuden der GKL 1&3 Die oberste Bauaufsichtsbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über
1. Umfang, Inhalt und Zahl der erforderlichen Unterlagen einschließlich der Vorlagen bei der Anzeige der beabsichtigten Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 3 Satz 2 und bei der Genehmigungsfreistellung nach § 62,

 

 

Zusasmmengefasst gilt:

 

  • Laut MBauO ist die Beseitigung baulicher Anlagen unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei. Diese Bedingungen sind im §61 (3) dargelegt.
  • Wenn diese Bedingungen nach Einschätzung des "Bürgers" (Bauherrn) erfüllt sind, muss die Absicht der Beseitigung einen Monat vor Beginn der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. (§61 (3))
  • Vor dem konkreten Beginn hat noch eine Baubeginnanzeige zu erfolgen (§72 (6))
    [lt. BSW/MM]
  • Die Bauaufsichtbehörde ist für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Belange zuständig, hat also die Anzeige zu überprüfen (§57 (1) & §58 (2)

 

Zur Umsetzung in XBau bietet sich folgendes Szenario an:

Es wird eine neue Nachricht anzeige.beseitigungVerfahrensfrei.0902 eingeführt. Diese Nachricht ist analog zur 0900 gestaltet und enthält zusätzlich die boolschen Felder  mbo1, mbo2, mbo3, in denen angekreuzt werden kann, welche Bedingung nach §61 (3) erfüllt ist, sowie beschreibungMassnahme. Diese Nachricht zeigt die Absicht einer Beseitigung an.

Mit der Nachricht anzeige.beseitigungVerfahrensfreiUntersagung.0904 (analog zu 0901) kann die BAB einschreiten.

Der konkrete Beginn der Beseitigung wird schließlich durch die Nachricht anzeige.beseitigungBeginn.0903 übermittelt.