Bunge: Unaufgeforderte Stellungnahme im Beteiligungsverfahren

XBAU-510
in Arbeit
Mo., 28.09.2026 - 16:43
 
Mo., 21.09.2026 - 10:35
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Die XBau-Spezifikation 2.6 sagt in III.9.5.4 (Stellungnahme):

"Die Gemeinde kann aber auch initiativ, d.h. unaufgefordert eine Stellungnahme einreichen, wenn sie eine Information über den eingereichten Bauantrag erhält."

Unser Verständnis ist, dass es hier um einen Beteiligungsprozess geht, der in III.9.3 nicht explizit dargestellt ist. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1.  Ist die Annahme korrekt, dass die Nachricht 0303 in diesem Fall für sich steht, also erste und letzte Nachricht des Prozesses ist?
  2. Bei regulären Beteiligungen läuft die Kommunikation über den Vorgangsraum. Wird dieser Spezialfall ebenfalls von den Vorgangsräumen umgesetzt, bzw. welcher Kommunikationsweg ist hier vorgesehen?
  3. Wie ist das Pflichtfeld referenzAufforderung zu befüllen? Im Standard-Prozess referenziert es einen Vorgang, der im Fachverfahren erzeugt wird – dieser existiert in diesem Fall nicht.
  4. Wie kann das Fachverfahren den Absender der Nachricht erkennen? Im Standard-Prozess wird die Stelle in der Nachricht 0300 (zuBeteiligendeStelle) benannt; dieser Bezug fehlt hier.

Lösungsvorschlag:

Falls diese Beobachtungen zutreffen, wäre es sinnvoll, diesen Sonderfall explizit in die Spezifikation aufzunehmen (z. B. als "Unaufgeforderte Stellungnahme") und die Befüllung von referenzAufforderung zu präzisieren.

Kommentare

EG26-04 22.09.2026

Erkenntnisse aus der Diskussion im EG:  

  • In der Diskussion kannten die meisten Teilnehmer diesen Aspekt nicht. Der Bedarf aus der Praxis ist nicht bekannt - wenn auch theoretisch möglich.
  • Im angehängten CR XBau-211 wird das Thema diskutiert, daher rührt auch der Passus in der Spezifikation.
  • Auch im angehängten CR XBau-499 ist ein Zusammenhang zu erkennen.
  • Thema ist unter Berücksichtigung der beiden CRs XBau-211 und XBau-499 eingehender zu prüfen.
  • Entweder ist der Prozess dann entsprechend auszugestalten (wie im CR angeregt) oder der Satz aus der Spezifikation zu streichen

Bewertung:

  • Ergänzung bestehender Funktionalität
  • Meinungsbild EG: ist genauer zu prüfen
  • Aufwand für EG: mittel bis niedrig
  • Aufwand Umsetzung im Standard: mittel bis niedrig

Status in Arbeit

Hinweis: Der angesprochene Satz "Die Gemeinde kann aber auch initiativ, d.h. unaufgefordert eine Stellungnahme einreichen, wenn sie eine Information über den eingereichten Bauantrag erhält." wurde im Rahmen des CR [ XBAU-211 Geprüft BW: Stellungnahme der Gemeinde an die untere BAB - Jira|https://lgv-hamburg.atlassian.net/browse/XBAU-211] hinzugefügt. Es sollte geklärt werden, ob der Bedarf an der initiativen Stellungnahme weiterhin besteht.