Bunge: Unaufgeforderte Stellungnahme im Beteiligungsverfahren
Die XBau-Spezifikation 2.6 sagt in III.9.5.4 (Stellungnahme):
"Die Gemeinde kann aber auch initiativ, d.h. unaufgefordert eine Stellungnahme einreichen, wenn sie eine Information über den eingereichten Bauantrag erhält."
Unser Verständnis ist, dass es hier um einen Beteiligungsprozess geht, der in III.9.3 nicht explizit dargestellt ist. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Ist die Annahme korrekt, dass die Nachricht 0303 in diesem Fall für sich steht, also erste und letzte Nachricht des Prozesses ist?
- Bei regulären Beteiligungen läuft die Kommunikation über den Vorgangsraum. Wird dieser Spezialfall ebenfalls von den Vorgangsräumen umgesetzt, bzw. welcher Kommunikationsweg ist hier vorgesehen?
- Wie ist das Pflichtfeld referenzAufforderung zu befüllen? Im Standard-Prozess referenziert es einen Vorgang, der im Fachverfahren erzeugt wird – dieser existiert in diesem Fall nicht.
- Wie kann das Fachverfahren den Absender der Nachricht erkennen? Im Standard-Prozess wird die Stelle in der Nachricht 0300 (zuBeteiligendeStelle) benannt; dieser Bezug fehlt hier.
Lösungsvorschlag:
Falls diese Beobachtungen zutreffen, wäre es sinnvoll, diesen Sonderfall explizit in die Spezifikation aufzunehmen (z. B. als "Unaufgeforderte Stellungnahme") und die Befüllung von referenzAufforderung zu präzisieren.
Kommentare
Hinweis: Der angesprochene Satz "Die Gemeinde kann aber auch initiativ, d.h. unaufgefordert eine Stellungnahme einreichen, wenn sie eine Information über den eingereichten Bauantrag erhält." wurde im Rahmen des CR [
XBAU-211
Geprüft
BW: Stellungnahme der Gemeinde an die untere BAB - Jira|https://lgv-hamburg.atlassian.net/browse/XBAU-211] hinzugefügt. Es sollte geklärt werden, ob der Bedarf an der initiativen Stellungnahme weiterhin besteht.
EG26-04 22.09.2026
Erkenntnisse aus der Diskussion im EG:
Bewertung:
Status in Arbeit