TH: Konsekutive Stellungnahmen
Änderungsanforderung
Die als »Beteiligung« bezeichnete Anforderung einer Stellungnahme bei einer öffentlichen Stelle wird durch die XBau-Nachrichten 030x abgebildet. Der Prozessablauf für die Beteiligung definiert, dass nach dem Übermitteln einer angeforderten Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde die Kommunikationsbeziehung beendet wird.
Dies ist nicht sachgerecht: In bauaufsichtlichen Verwaltungsverfahren kann es vorkommen, dass eine beteiligte öffentliche Stelle konsekutive, d.h. mehrere, aufeinander aufbauende Stellungnahmen erstellt. (Um diese Situationen dennoch digital abwickeln zu können, fordern verfahrensführende Bauaufsichten die beteiligte Stelle auf, zunächst statt der Stellungnahme-Nachricht 0303 per Zwischennachricht 0306 zu antworten.)
Beispiele für konsekutive Stellungnahmen sind:
● Abfolge von Vorprüfung und Stellungnahme,
● Fachlich aufeinander aufbauende Reaktionen der beteiligten Stelle – etwa Einvernehmen und Zustimmung (»Bau-Turbo«) einer Gemeinde,
● Neuerliche Stellungnahme nach Übermittlung geänderter oder weitere Sachverhalte und Bauvorlagen.
Aus prozessökonomischer Sicht ist es nicht sinnvoll, diese Situationen durch Auslösen einer weiteren Beteiligung abzuwickeln.
Lösungsansatz
Der Beteiligungs-Prozess wird in der XBau-Dokumentation wie folgt angepasst:
● Das Übersenden einer Nachricht 0303 beendet die Kommunikationsbeziehung nicht. Damit bleibt ein weiterer Nachrichtenaustausch in beiden Richtungen möglich.
● Die Beteiligung wird (wie bisher bereits möglich) durch Senden einer Nachricht 0304 geschlossen. Erst damit ist keine weitere Kommunikation in dieser Beteiligungsbeziehung mehr möglich.