TH: Korrektur Begriff "Zustellung"
In der XBau-Spezifikation wird der Begriff Zustellung mehrfach nicht korrekt verwendet. Im Kontext des Verwaltungsrechts wird nur dann von Zustellung gesprochen, wenn die Übermittlung eines Verwaltungsakts durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist. Regelungen dazu sind in den Verwaltungszustellungsgesetzen der Länder getroffen. Im Kontext der bauaufsichtlichen Verwaltungsleistungen sind Zustellungen eher selten. Der Begriff muss daher in der Spezifikation geprüft und je nach Regelungsgegenstand ggf. korrigiert werden.
Lösungsvorschlag
● Die XBau-Nachricht 1141 (prozessnachrichten.zustellungSchreiben) wird in uebermittlungSchreiben umbenannt.
● Die XBau-Nachricht 1160 (prozessnachrichten.gebuehrenbescheid) wird redaktionell lediglich als »Gebührenbescheid« bezeichnet (analog 0205 etc.).
● Alle redaktionellen Vorkommen des Begriffs Zustellung werden überprüft und überall dort angepasst, wo nicht tatsächlich eine Zustellung gemeint ist (Beispiel für korrekte Verwendung: zustellungPositiverBescheidAnNachbarn).
EG26-03 01.07.2026
Umzusetzender Modellierung in 2.7
Weitere zu klärende Punkte
Status: Umsetzung