TH: Korrektur Begriff "Zustellung"

XBAU-495
Umsetzung
Mo., 06.07.2026 - 10:43
 
Mo., 06.07.2026 - 10:35
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In der XBau-Spezifikation wird der Begriff Zustellung mehrfach nicht korrekt verwendet. Im Kontext des Verwaltungsrechts wird nur dann von Zustellung gesprochen, wenn die Übermittlung eines Verwaltungsakts durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist. Regelungen dazu sind in den Verwaltungszustellungsgesetzen der Länder getroffen. Im Kontext der bauaufsichtlichen Verwaltungsleistungen sind Zustellungen eher selten. Der Begriff muss daher in der Spezifikation geprüft und je nach Regelungsgegenstand ggf. korrigiert werden.

Lösungsvorschlag

●     Die XBau-Nachricht 1141 (prozessnachrichten.zustellungSchreiben) wird in uebermittlungSchreiben umbenannt.

●     Die XBau-Nachricht 1160 (prozessnachrichten.gebuehrenbescheid) wird redaktionell lediglich als »Gebührenbescheid« bezeichnet (analog 0205 etc.).

●     Alle redaktionellen Vorkommen des Begriffs Zustellung werden überprüft und überall dort angepasst, wo nicht tatsächlich eine Zustellung gemeint ist (Beispiel für korrekte Verwendung: zustellungPositiverBescheidAnNachbarn).

Kommentare

EG26-03 01.07.2026

Umzusetzender Modellierung in 2.7

  • Die XBau-Nachricht 1141 (prozessnachrichten.zustellungSchreiben) wird in uebermittlungSchreiben umbenannt.
  • Die XBau-Nachricht 1160 (prozessnachrichten.gebuehrenbescheid) wird redaktionell lediglich als Gebührenbescheid bezeichnet (analog 0205 etc.).

Weitere zu klärende Punkte

  • Zum kommenden EG wird eine Liste von der XLeitstelle geliefert, in der alle Stellen mit Zustellung in der Spezifikation aufgelistet sind, ggf. können diese bereits in 2.7 oder erst in 2.8 (dann neuer CR) bereinigt werden.
  • Bei der EfA-Lösung ist eine Zustellung nicht möglich, sondern nur die Bekanntgabe
  • Die XLeitstelle geht auf die Gesetzgebung zu, um zu klären, was auf einem Portal als rechtlich zugestellt gilt

Status: Umsetzung