Hannover: Dokumentation einsteuern nach positiven Bescheid

XBAU-491
Verworfen
Do., 02.07.2026 - 16:31
 
Mo., 22.06.2026 - 08:38
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Von unserem Portalhersteller CIT haben wir die Info bekommen, dass ein Nachreichen im Projektraum nicht möglich ist, sobald der Vorgang positiv beschieden wurde, weil der XBau-Standard dies nicht vorsieht.

Laut der Bauordnung der LHH soll dies aber durchaus ermöglicht werden. Z.B. um Statiken innerhalb der Jahresfrist nachzureichen.

Wir könnten auch mit einer 1142 Nachricht leben, da dies nur die technische Sicht ist. Die Antragssteller brauchen in nahezu jedem Fall eine Möglichkeit mit der Bauaufsicht in einem digitalen Projektraum Kontakt aufnehmen und Dokumente/Daten übermitteln zu können (außer wenn der Antrag zurückgezogen oder negativ beschieden wurde).

Kommentare

EG26-03 01.07.2026

Erkenntnisse aus der Diskussion im EG:  

  • Hannover möchte die Nachricht baugenehmigung.antragGeaendert.0202 auch nach einem positiv beschiedenen Antrag versenden können zur Nachreichung von Unterlagen. Ggf. könnte hierfür auch prozessnachrichten.fachlicheKommunikation.1142 genutzt werden.
  • Essen: Die Nachricht 0202 zählt zu dem Bereich Nachreichung fehlender Unterlagen und kann zu diesem Zweck nicht genutzt werden. Sobald die Baugenehmigung erteilt wurde, muss ein Nachtrag erfolgen, um eine Änderung der Baugenehmigung zu bewirken.
  • Essen: Der Projektraum bleibt auch bei einer erteilten Baugenehmigung offen. Erst beim Vorgang “zu den Akten” (zdA) wird der Projektraum tatsächlich geschlossen.
  • Thüringen: Zu jedem Zeitpunkt sollte eine beliebige Kommunikation mit allen Beteiligten möglich sein. Hierfür können generische Nachrichten wie die 1142 genutzt werden. Diese Nachrichten dienen z.B. der Überwachung des Bauablaufs.
  • Falls die Nachricht 1142 genutzt wird, entscheidet die BAB, ob die Änderungen zu komplex sind und dann ein Nachtrag gestellt werden muss.
  • Es ist keine Änderung des Standards nötig.

→ CR wird verworfen