Hamburg: Flexibilisierung Anlagenart

XBAU-487
Erfasst
Mo., 08.06.2026 - 10:29
 
Mo., 08.06.2026 - 10:29
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Im Rahmen der gerichtlichen Nutzung der eAkte, die durch die Weiterentwicklung der eJustiz ab 2028 neue Relevanz gewinnen wird, ist eine Zuordnung eingereichten Dokumenten geboten. Aktuell gehen viele Dokumente als „weitere Bauvorlagen“ im Rahmen der Übermittlung per XBau in das Fachverfahren ein, sofern diese nicht vorher genau definiert wurden. Dies betrifft besonders Nachreichungen im EfA-Kontext.

Lösungsvorschlag
Die Anlagenart wird künftig in einer anpassbaren (landesspezifischen) Typ4-Codeliste abgebildet, so dass je Land die exakten Bezeichnungen der Anlagenart hinterlegt werden können. Auch eine Individualisierung, die die jeweiligen Fachverfahren und die Gestaltung der bauaufsichtlichen Tätigkeiten verursachen, kann so im Ermessen des jeweiligen Landes/Gebietskörperschaft abgebildet werden.

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