STATISTIK: Austauschbedarf über die als mandatorisch definierten Elemente der Statistiknachrichten

XBAU-472
Erfasst
Di., 21.04.2026 - 13:57
 
Mi., 15.04.2026 - 08:03
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Es dürfen in den Statistiknachrichten (insbesondere 0421) nur Merkmale als mandatorisch gekennzeichnet sein, welche in Verwaltungsdaten der Bauaufsichtsbehörden vorliegen. Mit Beginn der Implementierung der Statistiknachrichten von den Fachverfahrensherstellern soll gemeinsam evaluiert welche Merkmale als mandatorisch gekennzeichnet werden können, ohne dass daraus Nachteile entstehen.

Aktuell ist beispielsweise das Element artDerBautaetigkeit mit der Codeliste 1 = konventionell, 2 = Fertigteilbau, 3 = an bestehenden Gebäuden mandatorisch. Es dient zur Unterscheidung zwischen Neubau und Bestandsbaumaßnahmen sowie in welcher Bauweise der Neubau errichtet wurde. Die Bauweise (konventionell oder Fertigteilbau) liegt wahrscheinlich nicht in den Verwaltungsdaten vor.

Die Information ob es sich um einen Neubau oder eine Baumaßnahme am Bestand handelt liegt in der 200er Nachricht und somit als Verwaltungsdaten vor. Hierfür ist das Element artDesBauens mit der Codeliste 01 = Neubau, 02 = Bestandsbaumaßnahme vorgesehen.

Die Codelisten der Merkmale mit verschachtelter Codeliste sollen aufgeteilt werden: Art des Gebäudes (in XBau: WohngebaeudeArt) und Art der Bautätigkeit (in XBau: BautaetigkeitArt).

Lösungsvorschlag

  1. Die Merkmale artDerBautaetigkeit und verfahrensart (in datenEinzelnesGebaeude>baugenehmigung) als optional und nicht mehr als mandatorisch definieren.
  1. Hinzufügen von zwei neuen Elementen in datenEinzelnesGebaeude:
    a. artDerBauweise mit der Codeliste 1 = konventionell und 2 = Fertigteilbau. Mit der Beschreibung: „Angaben zur Bauweise des Gebäudes. Handelt es sich um ein konventionell errichtetes Gebäude oder um ein Gebäude teilweise oder komplett aus Fertigteilen.“
    b. eigentumsverhaeltnis mit der Codeliste 1 = ohne Eigentumswohnungen und 2 = mit Eigentumswohnungen.  Mit der Beschreibung: „Angabe, ob das Gebäude Eigentumswohnungen enthält.“ 
  2. Detaillierte Prüfung der mandatorischen Elemente in Elementen, welche grds. nicht mandatorisch sind.

Kommentare

E-Mail von Destatis vom 17.04.2026

Um das Element artDerBautaetigkeit mit der Codeliste BautaetigkeitArt auseinanderzuziehen, existiert bereits das Element ArtDesBauens (Codeliste 01= Neubau und 02= Bestandsbaumaßnahme). Es wird also nur noch das im CR beschriebene neue Element artDerBauweise mit der Codeliste 1 = konventionell und 2 = Fertigteilbau benötigt, um die gleiche Information abzubilden. Das Element artDerBautaetigkeit wäre dann nicht mehr notwendig und kann als Deprecated markiert werden und in einer späteren XBau Version gestrichen werden (Es sollte sich um ein reines Statistikmerkmal handeln).

Für die Art des Gebäudes, also Element artDesWohngebaeudes mit der Codeliste WohngebaeudeArt (1 Wohngebäude ohne Eigentumswohnung, 2 Wohngebäude mit Eigentumswohnung, 3 Wohnheim) wird ein neues Element eigentumsverhaeltnis mit der Codeliste 1 = ohne Eigentumswohnungen und 2 = mit Eigentumswohnungen benötigt. Die Information ob es ein Wohngebäude oder ein Wohnheim ist kommt aus dem Element artDesGebaeudes mit der Systematik der Bauwerke als Codeliste. artDesWohngebaeudes kann von uns aus ebenfalls als Deprecated gekennzeichnet werden. Da es aber teilweise in den Schematronregeln genutzt wird, wäre nochmal zu überlegen, wie wir in Schematron damit umgehen. M.E. kann es dort leicht ersetzt werden durch die artDesGebaeudes.

Anmerkung:

Die beiden Elemente artDesWohngebaeudes und artDerBautaetigkeit sind reine Statistikmerkmale.

EG26-02 21.04.2026

Erkenntnisse aus der Diskussion im EG:  

  • keine Gegenrede

Bewertung:

  • Änderung bestehender Funktionalität
  • Meinungsbild EG: allgemein akzeptiert
  • Aufwand für EG: mittel
  • Aufwand Umsetzung im Standard: niedrig