Dataport: Erweiterung des Knotens stellungnahmeStrukturiert

XBAU-469
Erfasst
Di., 10.03.2026 - 14:37
 
Di., 10.03.2026 - 14:37
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Der Datentyp stellungnahmeStrukturiert soll um folgende Elemente erweitert werden:

  • neuer Knoten "Gegenstand"
  • neuer Knoten "Stellungnahme"
  • neuer Knoten "Zulässigkeitsprüfung"
  • neuer Knoten "Zuständige Stelle"

Begründung:

  • Knoten – Gegenstand

Es ist zwingend erforderlich, dass die zuständig beteiligten Dienststellen nach deren Fachrecht zu erteilende Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnisse, Gestattungen in die baurechtlichen Verfahren transportieren können. Die Bauaufsicht übernimmt diese Inhalte dann in die bauaufsichtlichen Baugenehmigungen oder Ablehnungen, weil eine erlassene Baugenehmigung oder Ablehnung alle das Bauvorhaben betreffenden öffentlich-rechtlichen Einzelentscheidungen in einem einheitlichen Verwaltungsakt zusammenfasst. Es entfallen in diesem Fall eigenständige behördliche Entscheidungen der Fachrechtsdienststellen.

  • Knoten – Stellungnahme

Dieser Knoten ist für die Nachvollziehbarkeit der verwaltungsrechtlichen Entscheidung notwendig, , insbesondere, wenn Stellen als sachverständig beteiligt werden. Er bietet aber auch der Bauaufsicht und den beteiligten Dienststellen die Möglichkeit, deren fachliche Einschätzungen zu einem Sachverhalt zu erläutern.

  • Knoten – Zulässigkeitsprüfung

Dieser Knoten dient der Darstellung eines nachweisbaren Ermessens im Rahmen der planungsrechtlichen Prüfung (z.B. § 23 (5) BauNVO), welches in eine Baugenehmigung, Vorbescheid oder Ablehnung einfließt und gebührenpflichtig ist.

  • Knoten – Zuständige Stelle

Dieser Knoten ist für die Aufnahme der Kontaktdaten der für die Überwachung zuständigen Behörde / Stelle erforderlich. Diese Kontaktdaten werden in einer Baugenehmigung veröffentlicht, damit der Bauherr und die Bauherrin erkennen kann, an wen er / sie sich bezüglich der nachfolgend aufgelisteten Auflagen und Hinweise aus dem jeweiligen Fachbereich wenden kann. Des Weiteren leben die Zuständigkeiten der Fachrechtsdienststellen nach Erteilung der Baugenehmigung im Rahmen der Überwachung der Ausführung des Vorhabens wieder auf.

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