Dataport: Erweiterung des Knotens stellungnahmeStrukturiert
Dataport Hamburg “Bauen und Immobilien”, Entwicklung Fachverfahren Oktagon in Kooperation mit OTS
Umsetzung Beteiligungsverfahren auf Basis von XBau
Der Datentyp stellungnahmeStrukturiert soll um folgende Elemente erweitert werden:
- neuer Knoten "Gegenstand"
- neuer Knoten "Stellungnahme"
- neuer Knoten "Zulässigkeitsprüfung"
- neuer Knoten "Zuständige Stelle"
Begründung:
- Knoten – Gegenstand
Es ist zwingend erforderlich, dass die zuständig beteiligten Dienststellen nach deren Fachrecht zu erteilende Genehmigungen, Bewilligungen, Erlaubnisse, Gestattungen in die baurechtlichen Verfahren transportieren können. Die Bauaufsicht übernimmt diese Inhalte dann in die bauaufsichtlichen Baugenehmigungen oder Ablehnungen, weil eine erlassene Baugenehmigung oder Ablehnung alle das Bauvorhaben betreffenden öffentlich-rechtlichen Einzelentscheidungen in einem einheitlichen Verwaltungsakt zusammenfasst. Es entfallen in diesem Fall eigenständige behördliche Entscheidungen der Fachrechtsdienststellen.
- Knoten – Stellungnahme
Dieser Knoten ist für die Nachvollziehbarkeit der verwaltungsrechtlichen Entscheidung notwendig, insbesondere wenn Stellen als sachverständig beteiligt werden. Er bietet aber auch der Bauaufsicht und den beteiligten Dienststellen die Möglichkeit, fachliche Einschätzungen zu einem Sachverhalt zu erläutern.
- Knoten – Zulässigkeitsprüfung
Dieser Knoten dient der Darstellung eines nachweisbaren Ermessens im Rahmen der planungsrechtlichen Prüfung (z.B. § 23 (5) BauNVO), welches in Baugenehmigung, Vorbescheid oder Ablehnung einfließt und gebührenpflichtig ist.
- Knoten – Zuständige Stelle
Dieser Knoten ist für die Aufnahme der Kontaktdaten der für die Überwachung zuständigen Behörde bzw. Stelle erforderlich. Diese Kontaktdaten werden in einer Baugenehmigung veröffentlicht, damit der Bauherr erkennen kann, an wen er sich bezüglich der nachfolgend aufgelisteten Auflagen und Hinweise aus dem jeweiligen Fachbereich wenden kann. Des Weiteren leben die Zuständigkeiten der Fachrechtsdienststellen nach Erteilung der Baugenehmigung im Rahmen der Überwachung der Ausführung des Vorhabens wieder auf.
EG26-02 21.04.2026
Erkenntnisse aus der Diskussion
Der Antragsteller wird einen Lösungsvorschlag vorlegen. Dann ist der Vergleich der aktuell vorhandenen Funktionalität im Beteiligungsverfahren (Tenor, Auflagen, Begründung) leichter durchzuführen.
Bewertung: