XL: Anpassungsbedarf für Abbildung Bauturbo
- 2.7
Es soll geprüft werden, welche Anpassungen an XBau notwendig sind, um den neuen § 246e BauGB (Bauturbo) zu berücksichtigen.
Dokumentation siehe:
BMWSB Homepage - Bau-Turbo - BMWSB
Erster Ansatzpunkt für XBau: Erweiterung der Codeliste AbweichungArt
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Anmerkung:
Sollte zu EG 26/3 besprochen werden, da es dazu noch zu viele Ungenauigkeiten gibt, die bis dahin vermutlich von der FK Bauaufsichten geklärt worden sind.
EG26-01 24.02.2026
Bericht von der Sitzung der Fachkommission Bauaufsicht vom 9.12.25
- Der Bauturbo ist als solcher nicht vom Bauvorhaben zu beantragen, sondern wird - wo sinnvoll und möglich (siehe die Rechtsverordnung) - durch die BAB in Kooperation mit der zuständigen Gemeinde erwirkt. Der Bauturbo wird also von Amts wegen durchgeführt.
- Eine eigene Antragsstrecke für den Bauturbo ist entsprechend in den meisten bzw. allen Ländern nicht geplant.
- Wenig Zustimmung fand auch die Überlegung, den Bauturbo als „Ausnahme bzw. Abweichung“ innerhalb des Bauantrags zu beantragen
- In vielen Ländern sind jedoch Anpassungen der Bauordnung nötig im Zusammenhang der Regelungen zur Genehmigungsfiktion. Die Zustimmung der Gemeinde muss expressis verbis vorliegen und kann nicht prozessual ersetzt werden.
- Beim Bauturbo ist die Zustimmung der Gemeinde nötig, das geht über eine bloße Stellungnahme im Beteiligungsverfahren hinaus.
Anmerkungen aus dem EG
- Zu klären ist, ob für diese Art der rechtlich geforderten Zustimmung eine eigene XBau-Nachricht benötigt wird. Oder lässt sich die Zustimmung durch vorhandene Nachrichten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abdecken?
- In den 300er Nachrichten gibt es bisher eine Zustimmung pro Rechtsbereich/Abweichung mittels Flag. Eine Unterscheidung zwischen Zustimmung und Einvernehmen ist momentan noch nicht abgebildet
- Muss ggf. eine Codeliste angepasst werden?
- Die Anforderungen des Bauturbos sollen zu XBau 2.7 abgebildet werden
- Ggf. könnte die MBO angepasst werden, das dauert aber relativ lange.
EG26-02 21.04.2026
Die Umsetzung der Zustimmung der Gemeinde gemäß der Anforderungen des Bauturbos soll - entsprechend den Prämissen aus der FK Bauaufsicht (s.u.) im Beteiligungsverfahren umgesetzt werden.
Und zwar so, dass kurzfristig umsetzbar - d.h. ab sofort im Rahmen der laufenden Nachrichtenkommunikation gemäß XBau 2.4.0.1 und XBau 2.6
Die Umsetzung soll gemäß folgener Regelungen erfolgen:
- Nachricht 0300 und ggf. 0302: In der Ansprache der Gemeinde ist im Text im Element anliegenBeteiligung auf den Bauturbo Bezug zu nehmen, d.h. mit Verweis auf die Bauturbo-Verordnung um die Zustimmung der Gemeinde zu ersuchen
- Nachricht 0303: Im Falle der Zustimmung ist durch die Gemeinde im Ergebnis: tenor = true zu wählen.
Mehr ist nicht erforderlich. Der Zusammenhang zum Thema Bauturbo ist hergestellt durch Bezug auf die 0300er-Nachricht.
Diese Regelung soll zur Kommunikation in die Handlungsanweisungen zu XBau 2401 und 26 aufgenommen werden.
Status Umsetzung
CR wurde umgesetzt:
- Es wurde ein neues Kapitel zum Bauturbo in der Handlungsanweisung ergänzt.
Nächster Schritt: QS
EG25-04 02.12.2025
“mit Zustimmung der Gemeinde kann vom Planungsrecht abgewichen werden”
Ist zur Umsetzung eine Anpassung der CL zu den Abweichungsarten ausreichend oder ist Prozessanpassung erforderlich?
(CL ist mit CR
XBAU-430
Geprüft
auf Typ 4 umgstellt worden? Das Muster ist verfügbar im XRepository als
urn:xoev-de:xbau:codeliste:abweichungart = https://www.xrepository.de/details/urn:xoev-de:xbau:codeliste:abweichungart
Erkenntnisse aus der Diskussion im EG:
Bewertung:
Status in Arbeit